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Soziale Teilhabe im SGB II mit "Teilhabegelegenheiten fördern"

Zu der aktuellen Frage, wie man Soziale Teilhabe im SGB II fördern kann, liegt jetzt ein neuer Diskussionsimpuls vor.

Hundertausende Hartz IV – Empfängerinnen und Empfänger sind schon länger als vier Jahre im Leistungsbezug. In dieser Zeit haben sie das gesamte arbeitsmarktpolitische Angebot der Jobcenter durchlaufen ohne eine Arbeitsstelle zu finden.
Mit seinen aktivierenden Ansatz und den derzeit vorhandenen Instrumenten ist das SGB II-System bei dieser Zielgruppe an seine Grenzen gekommen. Darüber hinaus werden auch bei den Integrationsfachkräften der Jobcenter Zeit und Energie gebunden, ohne auf absehbare Zeit Integrationserfolge zu ermöglichen.
Diese Situation ist bekannt und es wird von unterschiedlichen Seiten nach Lösungen gesucht, um auch diesen Menschen Teilhabe zu ermöglichen.

Eine Gruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Wohlfahrts- und Fachverbänden unterbreitet hier einen Diskussionsvorschlag, der für diese Menschen einen sanktionsfreien Status und Teilhabegelegenheiten ermöglicht. Der Vorschlag enthält zudem Anregungen zur notwendigen Weiterentwicklung der Arbeitsgelegenheiten und die Aufforderung, einen Sozialen Arbeitsmarkt zu schaffen.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss sich daran messen lassen, ob sie es schafft, für alle Leistungsbeziehenden – nicht nur die so genannten marktnahen Kundinnen und Kunden - ein Förderangebot bereit zu stellen.

Die Autorinnen und Autoren sind der Auffassung, dass ihr Vorschlag eine gute Basis für eine sachgerechte Weiterentwicklung des SGB II ist und Leistungsberechtigen wieder Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht.

Anlage: Soziale Teilhabe im SGBII mit Teilhabegelegenheiten fördern.pdf