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Soziales Entschädigungsrecht

Stellungnahme
Erstellt von Gabriele Sauermann

Opferrechte stärken - Soziales Entschädigungsrecht jetzt reformieren! Der Paritätische Gesamtverband hat gemeinsam mit elf weiteren Sozial- und Betroffenenverbänden Eckpunkte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Sozialgesetzbuch XIV erarbeitet.

Der Paritätische Gesamtverband hat gemeinsam mit elf Verbänden u.a. WEISSER RING, vdk Eckpunkte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Sozialgesetzbuch XIV veröffentlicht. Der jetzt vorliegende Regierungsentwurf enthält aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes wesentliche Verbesserungen für Opfer und Ihre Angehörige. So erhalten Opfer schwerer psychischer Gewalt zukünftig Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht. Entschädigungsleistungen werden deutlich erhöht und nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Der Berufsschadensausgleich bleibt erhalten, Traumaambulanzen werden gesetzlich verankert und dafür ein flächendeckendes Angebot geschaffen. Auch wenn der jetzt vorliegende Regierungsentwurf wesentliche Verbesserungen enthält, gibt es aus Sicht der unterzeichnenden Verbände noch Verbesserungsvorschläge sowie die klare Forderung, keine Verschlechterungen an dem vorliegenden Entwurf vorzunehmen. Aus Sicht der Verbände muss u.a. sichergestellt werden, dass alle Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zur Entschädigung berechtigen.

Gemeinsame Eckpunkte Soziales Entschädigungsrecht.pdfGemeinsame Eckpunkte Soziales Entschädigungsrecht.pdf