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Urlaubsanspruch für Zeiten ohne Arbeitsleistung?

Bislang entsprach es gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass für das Entstehen des Urlaubsanspruchs nach dem Bundesurlaubsgesetz allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Voraussetzung war. Der Urlaubsanspruch stand nicht unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer im Bezugszeitraum auch tatsächlich eine Arbeitsleistung erbracht hat. Infolge von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs aus jüngerer Zeit ist dies nun aber in Bewegung gekommen. Die Fachinformation referiert die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu.

Fachinformation_Urlaubsanspruch_Zeiten_ohne_Arbeitsleistung_28_10_20.pdfFachinformation_Urlaubsanspruch_Zeiten_ohne_Arbeitsleistung_28_10_20.pdf\tFachinformation_Urlaubsanspruch_Zeiten_ohne_Arbeitsleistung_28_10_20.docxFachinformation_Urlaubsanspruch_Zeiten_ohne_Arbeitsleistung_28_10_20.docx