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Es geht uns alle an - Die Debatte über Triage-Situationen muss auf die politische Agenda!

Wenn mit den im Gesundheitssystem zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht alle Menschen versorgt werden können, die versorgt werden müssten, müssen Priorisierungsentscheidungen getroffen werden. Man spricht in solchen Fällen von Triage. Mit der Corona-Pandemie sind solche Szenarien denkbar und so begann schon um Frühjahr eine Diskussion um die Kriterien, die bei diesen Entscheidungen gelten sollten. Im Sommer richteten neun Personen eine Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht: Sie sind der Ansicht, dass es einer gesetzlichen Regelung bedarf, die im Falle unzureichender medizinischer Ausstattung und fehlender Ressourcen den Umgang mit Engpässen in der Gesundheitsversorgung klarstellt. Dem Paritätischem Gesamtverband e. V. wurde mit dem FORUM chronisch kranker und behinderter Menschen als sachkundiger Dritter Gelegenheit zur Stellungnahme in diesem Verfahren eingeräumt.

Der Paritätische macht in seiner Stellungnahme deutlich, dass er den Gesetzgeber in der Pflicht sieht: Das Parlament steht in der Verantwortung, die verfassungsrechtlichen Vorgaben zu schützen und einen Rahmen für den diskriminierungsfreien Zugang zur medizinischen Versorgung auch in Ausnahmesituationen zu garantieren. Es muss sich daher dieser schwierigen Debatte stellen. Denn in Triage-Situationen sind die Fundamente unserer Werteordnung berührt. Die Art und Weise, wie in einer Situation, in der nicht alle gerettet werden können, eine Entscheidung getroffen wird, mündet für den bzw. die Einzelne in einer Frage um Leben oder Tod. Es muss daher sichergestellt sein, dass dem Diskriminierungsverbot entsprochen wird. Menschen mit einer Beeinträchtigung oder Vorerkrankung müssen sich darauf verlassen können, die gleiche Chance auf eine Behandlung zu erhalten, wie alle anderen.

Gerade weil umstritten ist, ob es einer neuen rechtlichen Regelung bedarf, um allen Menschen die gleichen Chancen auf eine medizinisch notwendige Behandlung zu garantieren, muss sich der Gesetzgeber aus Sicht des Paritätischen mit dieser Fragestellung befassen. Nicht nur, weil er im Zweifel am Zuge ist, eine entsprechende Regelung zu schaffen, sondern auch, weil ihm über eine gesetzliche Regelung hinaus andere Möglichkeiten offenstehen, die oben skizzierte, existentielle Fragestellung aufzulösen. Eine Debatte mag zu dem Ergebnis führen, dass es nicht ratsam wäre, nähere rechtliche Regelungen für Triage-Entscheidungen zu treffen. Sie kann aber auch zum Ergebnis haben, dass andere Maßnahmen getroffen werden müssen, um den diskriminierungsfreien Zugang zur medizinischen Versorgung zu sichern. In keinem Fall wäre nachvollziehbar, wenn sich das Parlament vor dem Hintergrund begründeter Zweifel einer Auseinandersetzung entzöge.

In der Auseinandersetzung um die richtigen Maßnahmen zur Sicherung des genannten Ziels sind aus Sicht des Paritätischen folgende Aspekte zu berücksichtigen:
1. Es muss alles getan werden, um Triage-Situationen zu verhindern
2. Das Selbstbestimmungsrecht von Patientinnen und Patienten ist immer, auch in Triage-Situationen, zu wahren
3. Die parlamentarische Debatte muss von einer breiten gesellschaftlichen Diskussion begleitet werden
4. Die menschenrechtliche Perspektive auf Behinderung muss auch im Gesundheitswesen verankert werden

Stellungnahme_BV-Gericht_Parität.pdfStellungnahme_BV-Gericht_Parität.pdf