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Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) 2019

Die ADS stellt erstmalig ihren Jahresbericht vor

Der Jahresbericht ist gegliedert in Entwicklungen (Meilensteine, offene Handlungsbedarfe), Ereignisse (Themen, Rolle der ADS dabei) und Erfahrungen (Beratungsklientel, Beratungsthemen, Beratungsbedarf).

Im Jahr 2019 hat das Thema Rassismus und Rechtsextremismus viel Raum in der Arbeit der ADS eingenommen. Die Arbeit der ADS letztes Jahr wurde von Anschlägen auf Moscheen, auf politische Personen, auf eine Synagoge begleitet. Zudem ist die Zahl der Beratungsanfragen wegen rassistischer Diskriminierung (1176) im Vergleich zu 2015 (545) um das Doppelte gestiegen. 33% aller Beratungsanliegen bezogen sich auf Erfahrungen mit rassistischer Diskriminierung.

Ein weiteres Themenfeld im Bericht werfen Herausforderungen im Bereich von Diskriminierungen durch Algorithmen auf. So konnten Studien belegen, dass zB die Festlegung von Kreditlinien in den USA männliche Personen benachteiligte oder der umstrittene Algorithmus des österreichischen Arbeitsmarktservices, mit dem das Angebot von Qualifizierungsmaßnahmen verbessert werden soll, Gefahr birgt, dass Personen aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Herkunft benachteiligt werden.
Die ADS stellt in ihrem Bericht fest, dass die zunehmende Nutzung von algorithmischen Entscheidungssystemen und Künstlicher Intelligenz vor große Herausforderungen stellt. Schwierig nämlich ist, die Beweisführung einer Diskriminierung durch Algorithmen vor dem Gericht. Die ADS fordert u.a. für Verwaltungen und Unternehmen, die Zugriff auf Algorithmen in rechtlich sensiblen Bereichen haben, konkrete Dokumentationspflichten aufzulegen.

Ferner befindet sich im Bericht eine Zusammenfassung der Deutschen Antidiskriminierungstage, die in 2019 zum ersten Mal stattfanden und aufgrund der positiven Resonanz regelmäßig stattfinden sollen. Ziel der Tage ist der Austausch und die Diskussion mit Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft und Forschung sowie aus Unternehmen und Verwaltung, Wirtschaft, Kultur, Medien, Bildung und Politik zu aktuellen Problemlagen und Zukunftsfragen der Antidiskriminierungsarbeit.

Aus dem Bereich der Beratungspraxis sind für das Jahr 2019 3580 Beratungsanfragen, die sich auf ein vom AGG geschütztes Merkmal beziehen, zu verzeichnen. Dabei sind solche Anfragen, die sich auf Lebensbereiche (bspw. staatliches Handeln) oder Merkmale (bswp. soziale Herkunft) beziehen, die nicht vom AGG geschützt sind, nicht mitgezählt. Insgesamt handelte es sich um 4247 Anfragen.
Weitere Zahlen zu Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen belegen, dass zu vielen Dienstleistungen weiterhin die Barrierefreiheit nicht sichergestellt ist.

Sowohl Anfragen aus der Beratungspraxis als auch Vergleiche in der Auslegung des Gleichbehandlungsgesetzes in EU-Ländern weisen auf, dass über eine Präzisierung und Erweiterung der im AGG genannten Merkmale diskutiert werden müsste.