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Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Benachteiligungsrisiken in der Arbeitsverwaltung

Bürger/-innen machen mit der Arbeitsverwaltung von Jobcentern und Arbeitsagenturen teils gravierende Diskriminierungserfahrungen, wie ein aktueller gemeinsamer Bericht an den Deutschen Bundestag zeigt, den die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und mit der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen dem Deutschen Bundestag vorgelegt hat.

Ein derartiger Bericht wird dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre vorgelegt, um über Diskriminierungen in diesem Lande zu berichten und Empfehlungen zur Vermeidung und Beseitigung zu geben.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erhielt im Berichtszeitraum 2013-2016 rund 9100 Beratungsanfragen. Bei einem Teil der Anfragen ging es um die Arbeitsweise der Arbeitsverwaltung. Die Anfragen und Beschwerden handeln zum einen von Herabwürdigungen, Beleidigungen oder unfreundlichen Behandlungen. Typischerweise werden auch die Verweigerung von Leistungen, die Verwehrung des Zugangs zu Maßnahmen oder in­stitutionell bedingte Sprachbarrieren benannt.

Als wesentliche Ursache der Diskriminierungserfahrungen nennt der Bericht Diskriminierungsrisiken in Verfahrensabläufen. Als problematisch wird insbesondere das Kennzahlensystem angesehen, das von Arbeitsagenturen und Jobcentern angewendet wird und dazu führt, dass die Vermittlungsaktivitäten zu wenig auf Personen mit einem hohen Unterstützungsbedarf ausgerichtet werden. Von grundsätzlicherer Bedeutung sind auch Informations- und Beratungsdefizite sowie Barrieren beim Zugang zu Dienstleistungen (z.B. keine Angebote in Leichter Sprache) oder der eingeschränkte Einsatz von Dolmetscherdiensten für Zugewanderte. Als weitere Quelle werden diskriminierende Einstellungen von Fachpersonal genannt.

Die Berichterstatter fordern, vor allem die in institutionellen Abläufen liegenden Diskriminerungsrisiken zu beheben; das sei auch mit einem überschaubaren Aufwand zu gewährleisten. So sollte die Kennzahlensteuerung überprüft und angepasst werden. Das in Arbeitsagenturen und Jobcentern bestehende Kundenreaktionsmanagement sollte um unabhängige Ombudsstellen ergänzt werden, an die Kundinnen und Kunden sich auch bei Diskriminierung wenden können. Leistungsberechtigte sollten intensiver über ihre Verfahrensrechte informiert werden (z.B. Akteneinsicht, Anspruch auf Barrierefreiheit) informieren. In der Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen sollte stärker sensibilisiert werden, um Diskriminierungen entgegenzuwirken.

Der Bricht kann abgerufen werden unter

http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/20170629_PM_Dritter_BT-Bericht.html