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Bundesteilhabegesetz, Modellprojekte Prävention

Sachstand zur Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird zur Unterstützung der Modellvorhaben gem. § 11 SGB IX einen Beirat gründen, um eine Plattform des fachlichen Austausches und zur Ideenentwicklung für mögliche Modellvorhaben zu schaffen. Der Beirat soll die wesentlichen verantwortlichen Akteure auf Bundesebene in Fragen der Entwicklung und Umsetzung der Modellvorhaben unterstützt. Zu den Aufgaben des Beirates gehören:

- die Begleitung der Entwicklungsphase sowie der Erarbeitung des Förderrahmens,

- das Aussprechen von Empfehlungen gegenüber dem BMAS zu möglichen Modellvorhaben,

- die Begleitung und Bewertung der Gesamtevaluation.

Der Beirat wird voraussichtlich zweimal im Jahr und nach Bedarf tagen.

Vorgesehen sind 20 stimmberechtigte Mitglieder, wobei die BAG Freie Wohlfahrtspflege (BAGFW) eine/-n Vertreter/-in und die Betroffenenverbände fünf Vertreter/-innen benennen können. Weitere Akteure sollen sein:

• Sozialpartner (2 Vertreter/-innen)

• Deutsche Rentenversicherung Bund (1 Vertreter/-in)

• Bundesagentur für Arbeit (1 Vertreter/-in)

• Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (1 Vertreter/-in)

• GKV-Spitzenverband (1 Vertreter/-in)

• Bundesländer (2 Vertreter-/innen)

• Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (1 Vertreter/-in)

• Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (1 Vertreter/-in)

• Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX GbR (1 Vertreter/-in)

• Netzwerk berufliche Rehabilitation (1 Vertreter/-in)

• Wissenschaft (2 Vertreter/-innen)

Das BMAS und das BMG werden jeweils ohne Stimmrecht im Beirat vertreten sein. Die konstituierende Sitzung des Beirates soll am 20. September 2017 stattfinden. Die BAG Freie Wohlfahrtspflege und auch der Deutsche Behindertenrat stimmen derzeit die Benennungen ab.

Am 16.08.2017 fand beim Paritätischen die Fachtagung "Es darf etwas Besonderes sein - Arbeitsmarktförderung für spezielle Zielgruppen" statt. Andreas Flegel (BMAS) informierte über den Sachstand zur Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation (§ 11 SGB IX). In seinem Beitrag erläuterte er u.a. die Norm, deren Zielsetzungen, die Zeitplanung, die beteiligten Akteure und die inhaltliche Ausrichtung sowie mögliche Ansätze für Modellvorhaben.

Demnach sollen bis November 2017 fachliche Eckpunkte für eine Förderung erarbeitet werden. Die Förderrichtlinie selbst soll zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden, da diese mit dem Finanzministerium abzustimmen sei. Antragsteller werden die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende und die Rentenversicherung sein. Bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) wird eine unabhängige Organisationseinheit angesiedelt, die die administrative und zuwendungsrechtliche Bearbeitung übernehmen wird. Für die fachliche Bewertung wird hier auf Expertise aus dem SGB II- und SGB VI-Bereich zurückgegriffen. Die DRV KBS bündelt die formale zuwendungsrechtliche und die fachliche Prüfung in einer Gesamtbewertung, die dem Beirat vorgelegt wird. Der Beirat soll auf dieser Grundlage eine Empfehlung für das BMAS aussprechen. Die Förderentscheidung selbst wird beim BMAS liegen.

In der ersten Antragsphase soll es möglich sein, bis März 2018 Anträge zu stellen. Der Beginn der Maßnahmen wird voraussichtlich Juni/Juli 2018 sein, weil auf Grund der Bundestagswahlen mit einer vorläufigen Haushaltsführung zu rechnen sei. Weitere Förderwellen sind für die Jahre 2019 und 2020 geplant.

Als mögliche Ansätze für Modellvorhaben wurden Themen wie Kooperation, das Erkennen und Feststellen von Bedarfen und neue Wege der Leistungserbringung benannt, wobei auch Projekte möglich sein sollen, die nicht konkret mit - sondern für die Zielguppen aktiv sind.

In der sich anschließenden Diskussion und im Beitrag von Manfred Becker, Kölner Verein für Rehabilitation, wurden folgende Aspekte thematisiert::

- Ideen für Modelle, z.B.

        - für Langzeiterkrankte, die die Mindestvorgabe 15 Stunden pro Woche nicht erreichen.

        - für frühzeitige Intervention,

        - Träger- und bezirksübergreifende Modelle,

        - die Gestaltung des Übergangs, z. B. nach Reha oder bei Ablehnung von Reha-Maßnahmen,

- die Vergabe der Mittel und Bewilligungspraxis (Auftragsvergabe, Ausschreibung), im Gespräch ist  derzeit, dass durch einen gemeinsamen Antrag von Jobcenter und Leistungserbringer gegenüber dem BMAS erreicht wird, dass Maßnahmen nicht vergeben werden müssen,

- die Einbindung der Krankenkasse als Reha-Träger,

-  die Beratung freier Träger zur Bedarfserfassung,

- die Anforderungen an Arbeitsförderung,

- die Orientierungsbegleitung,

- Reha-Beschäftigungsangebote mit umfassenden Jobcoaching (z.B. Joblotsen in Köln),

- die Einbindung der BAGFW mit nur einer Stimme im Beirat, die Leistungserbringer der Fachbereiche Gesundheit, Rehabilitation, Arbeitsmarktpolitik, Suchthilfe, Soziale Psychiatrie und Behindertenpolitik vertritt.

Beide Präsentationen sind im Anhang beigefügt.

BMASModellvorhaben.pdf170816 Pari Becker C.pdf