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Entwurf der Rentenwertbestimmungsverordnung 2018

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 27. März den Entwurf einer Rentenwertbestimmungsverordnung 2018 vorgelegt.

Mit der Rentenwertbestimmungsverordnung wird jährlich zum 1. Juli über die Rentenanpassungsformel (nicht zu vergessen mit der sehr viel einfacheren Rentenformel) der Rentenwert ermittelt, d.h. der Gegenwert für einen Entgeltpunkt.
Gemäß § 63 Abs. 2 SGB VI ergibt sich genau ein Entgeltpunkt, wenn in einem Kalenderjahr auf das durchschnittliche Einkommenhttps://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/anlage_1.htmlBeiträge gezahlt wurden. Werden Beiträge auf das halbe Durchschnittseinkommen gezahlt, ergibt sich entsprechend ein halber Entgeltpunkt, bei doppeltem Einkommen entsprechend zwei. Rentenwert und Entgeltpunkte sind wesentliche Faktoren für die Errechnung des individuellen Rentenanspruchs.

Er soll nach dem Entwurf ab 1. Juli 2018 auf 32,03 Euro (2017: 31,03 Euro) steigen, der Rentenwert (Ost) gleichzeitig ab 1. Juli 2018 auf 30,69 Euro (2017: 29,69 Euro) steigen.




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