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Mit öffentlich geförderter Beschäftigung Soziale Teilhabe für Langzeitarbeitslose verbessern - auch das Bundesprogramm "Soziale Teilhabe" ist hierfür hilfreich

Das BMAS hat den Zweiten Zwischenbericht zur Evaluation des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ vorgelegt. Die Evaluation hat sich der Frage gewidmet, inwieweit die gewünschte Programmwirkung erzielt wurde, die Soziale Teilhabe der Teilnehmenden zu verbessern.

Wesentliche Erkenntnisse des Berichts:


    ·\tDas Ziel des Bundesprogramms wurde erreicht. Die Teilnahme an der öffentlich geförderten, nicht nur kurzzeitigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung verbessert die soziale Teilhabe der teilnehmenden Langzeitarbeitslosen. Das zeigt sich z.B. an einer verbesserten materiellen Ressourcenausstattung, einer höheren Lebenszufriedenheit, mehr gesellschaftlicher Anerkennung und stärkeren Einbindung in soziale Netzwerke. Für die soziale Teilhabe ist zum einen entscheidend, dass die Teilnehmenden in einer für sie passenden Arbeitsumgebung tätig werden können und ihre Arbeit als sinnstiftend und teilhabeförderlich erleben. Zum anderen schätzen die Teilnehmenden die Vorteile einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit Arbeitsvertrag (insbesondere auch im Unterschied zur AGH MAE) und die längere Laufzeit der Förderung.

    ·\tDie Zielgruppen des Programms – Personen, die seit mindestens vier Jahren im Langzeitleistungsbezug des SGB II leben und gesundheitlich eingeschränkt sind und/oder mit minderjährigen Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben - wurden erreicht. Die Teilnehmenden waren vor Aufnahme der geförderten Beschäftigung im Mittel 7,2 Jahre im Langzeitleistungsbezug gewesen. Programmteilnehmende waren überdurchschnittlich häufig zuvor in einer Arbeitsgelegenheit (AGH MAE) tätig und dem potentiellen Arbeitgeber damit bekannt. Vielfach wurde die gleiche Tätigkeit (eine AGH MAE) beim gleichen Träger (dann als geförderte sozialversicherungspflichte Beschäftigung) fortgesetzt. Nur bei einem Viertel der Teilnehmenden lebten minderjährige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft. Eine stärkere Berücksichtigung von Personen mit minderjährigen Kindern –und damit auch Frauen – ist an der Programmvoraussetzung des mindestens vierjährigen Langzeitleistungsbezugs gescheitert, so die Kritik der befragten Jobcenter.

    ·\tDie Teilnehmenden waren durchweg motiviert, eine Beschäftigung im Programm aufzunehmen, waren aber letztlich vom Jobcenter oder Beschäftigungsträger abhängig, sie dafür vorzusehen; Eigeninitiative kam nicht zum Tragen.

    ·\tFür die Jobcenter war es schwierig, Arbeitgeber für die Umsetzung des Programms zu gewinnen. Von den Arbeitgebern wurden als hinderlich angesehen v.a. die Förderkriterien der „Zusätzlichkeit“ „des öffentlichen Interesses“ und „Wettbewerbsneutralität“, die Beschränkung der Förderkosten auf die reinen Lohnkosten (keine Förderung für den Overhead, Verwaltung, Betreuung) und teils auch der administrative Aufwand. Aufgrund der o.g. Programmvorgaben sind privatgewerbliche Arbeitgeber an der Umsetzung des Programms praktisch gar nicht beteiligt, während fast immer gemeinnützige Arbeitgeber zum Zuge kommen. Dies sind typischerweise (größere) Beschäftigungsgesellschaften und (kleinere) Vereine. Allerdings wurde an manchen Programmstandorten das Kriterium der „Zusätzlichkeit“ zum Ausschlusskriterium für eine Tätigkeit in ehrenamtlichen Vereinen.

    ·\tIm Verlauf der weiteren Evaluation soll der Frage nachgegangen werden, ob die Teilhabeeffekte nach Ende des Programms stabil bleiben und sich Unterschiede bei den Arbeitgebern ergeben; insofern Langzeitarbeitslose in den Beschäftigungsgesellschaften eher unter sich bleiben, während sie in kleinen Vereinen eher Alltagskontakt zur Arbeitswelt und dem Ehrenamt haben. Allerdings weisen die Forscher darauf hin, dass die Mitarbeit in kleinen Vereinen teils hohe Anforderungen an selbständige und verantwortungsvolle Tätigkeiten gestellt sind, während den Teilnehmenden in klassischen Beschäftigungsgesellschaften eine intensive sozialpädagogische Begleitung zur Seite gestellt ist.

    ·\tObwohl das Bundesprogramm die Notwendigkeit begleitender Hilfestellungen (z.B. im Bereich psychosozialer Hilfen oder der Gesundheitsförderung) betont wird, sind diese in der Praxis nur eher selten zum Tragen gekommen, weil die Hilfen nicht im Programm finanziert wurden, der Leistungsbezug im Einzelfall endete oder eine Erstattung von Fahrtkosten fehlte.

    Anlage: Evaluationsbericht fb504-evaluation-des-bundesprogramms-soziale-teilhabe-am-arbeitsmarkt.pdffb504-evaluation-des-bundesprogramms-soziale-teilhabe-am-arbeitsmarkt.pdf

    Link zum Evaluationsbericht auf der Homepage des BMAS:


http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/Forschungsberichte/Forschungsberichte-Arbeitsmarkt/fb504-evaluation-des-bundesprogramms-soziale-teilhabe-am-arbeitsmarkt.html