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Referentenentwurf: Assistierte Ausbildung und Behindertengleichstellungsgesetz

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 14. Februar 2018 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vorgelegt. Damit verbunden sind Änderungen im Sozialgesetzbuch III und im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Die Verbände hatten die Möglichkeit, innerhalb von fünf Werktagen eine Stellungnahme bis zum 21.02.2018 abzugeben. Der Paritätische hat in seiner Stellungnahme auf bereits bestehende Positionen zur Assistierten Ausbildung und zum BGG zurückgegriffen. Begrüßt werden grundsätzlich die Verlängerung der befristeten Regelung  zur Assistierten Ausbildung, um ausreichend Zeit für eine zukünftige Ausgestaltung des Förderinstrumentes zu erhalten. Vor dem Hintergrund der bestehenden Erfahrungen mit dem Instrument hält es der Paritätische allerdings für fachlich geboten, zukünftig die Assistierte Ausbildung nicht als Bildungsmaßnahme, sondern als individuell einsetzbares, flexibles pädagogisches Begleitinstrument (in der Struktur der Berufseinstiegsbegleitung) auszugestalten.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie wird ebenfalls begrüßt. Allerdings wird kritisiert, dass  bei den positiven Neuerungen die privaten Anbieter von der Verpflichtung zur Schaffung von Barrierefreiheit ihrer Websites und mobilen Anwendungen ausgenommen werden. Darüber hinaus werden mit den neuen Regelungen Einschränkungen bei der Definition der öffentlichen Stellen gegenüber der geltenden Rechtslage im BGG befürchtet, für die das Gesetz Anwendung finden soll. Des Weiteren begrüßt der Paritätische, dass bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit eine Überwachungsstelle eingerichtet, bei der Schlichtungsstelle ein wirksames Durchsetzungsverfahren umgesetzt  und hierfür finanzielle Mittel bereitgestellt werden sollen.

Der Paritätische Gesamtverband hat die Stellungnahmen in enger Abstimmung mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) erstellt und  darauf hingewiesen, dass mit dem vom BMAS vorgegebenen engen Rückmeldefristen Partizipationsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung erheblich einschränkt bzw. erschwert werden.

Der Referentenentwurf und die Stellungnahme des Paritätischen sind im Anhang beigefügt.
 

180214_Referentenentwurf BMAS.docx

20180221_Par_Stellgn_AsA_BGG.pdf