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Arbeits- und steuerrechtliche Aspekte des trägerübergreifenden Einsatzes von Personal

Nach Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist ein trägerübergreifender Einsatz von Personal in der derzeitigen Krise ausnahmsweise zulässig, ohne dass es einer Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) bedarf. Die Fachinformation geht auf die arbeits-, steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Aspekte - unter Berücksichtigung des auf den Weg gebrachten Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) - ein.

Fachinformation_Arbeitnehmerüberlassung_Corona_Krise_26_03_20.pdfFachinformation_Arbeitnehmerüberlassung_Corona_Krise_26_03_20.pdf\t