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Appell: Keine Diskriminierung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen!

Fachinfo
Erstellt von Gwendolyn Stilling

Auf der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 26. und 28.10. in Rostock soll u.a. ein Beschlussvorschlag aus Bayern diskutiert werden, der auf eine Einschränkung der Jugendhilfe für junge Flüchtlinge zielt. Verbände protestieren und warnen vor einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe.

Die bayerische Forderung nach einer speziellen Leistungsart „Jugendwohnen“ für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie nach einem Vorrang von Angeboten der Jugendsozialarbeit bedeutet eine kinderrechtswidrige Diskriminierung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (vgl. Art. 22 Abs. 2 Satz 2 UN-Kinderrechtskonvention). Sie geht an den Bedarfen der Jugendlichen vorbei und würde zu einer drastischen Standardabsenkung führen. Nicht nur in Einzelfällen würden unzureichende Hilfen die jetzt schon erhöhte Gefahr psychischer Belastung bis hin zu Suizidalität in unverantwortlicher Weise steigern und zu einer Zunahme der Notfälle in der Kinder- und Jugendpsychiatrie führen.

In einem gemeinsamen Appell wenden sich zahlreiche Verbände und Organisationen u. a. aus Jugendhilfe, Wohlfahrt, Flüchtlingshilfe und Wissenschaft gegen den Vorstoß aus Bayern, der auf der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 26. und 28.10. in Rostock diskutiert werden soll.

Hier geht es zum Appell:

Appell an Jahreskonferenz der Regierungschef_innen_TOP 2.2_26.10.2016.pdfAppell an Jahreskonferenz der Regierungschef_innen_TOP 2.2_26.10.2016.pdf