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Bundesteilhabegesetz: Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales

Fachinfo
Erstellt von Claudia Scheytt

Am 07.11.2016 fand die Anhörung zum Bundesteilhabegesetz im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag statt. Geladen waren Vertreter/-innen verschiedener Verbände, wobei die Anzahl der Teilnehmer/-innen begrenzt war.

In der Anhörung wurden vielfältige Themen aufgegriffen, wie z. B.
- das Poolen von Leistungen und der Zustimmungsvorbehalt der Leistungsberechtigten,
- das Wunsch- und Wahlrecht,
- die Verfahrensvorschriften für die Teilhabeplanung,
- der Zugang zu den Leistungen,
- die unabhängige Beratung
- die Heranziehung von Einkommen und Vermögen sowie die Anhebung des Sparbetrags bei Grundsicherungsempfängern,
- das Budget für Arbeit,
- die Anderen Anbieter und deren Qualitätsstandards sowie die Mitwirkungsrechte der Beschäftigten,
- das Arbeitsförderungsgeld,
- die Evaluation des Gesetzes einschl. einer Revisionsklausel, um sicher zustellen, dass das Gesetz revidiert wird, wenn es zu Problemlagen kommt.
- die Ausweitung des § 43a SGB XI auf ambulante Wohnformen, die dem Wohn- und Betreuungsvertragsrecht unterliegen,
- die Konformität der Regelungen mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention,
- das Vertragsrecht und die angemessene Vergütung im externen Vergleich sowie die Schiedsstellenregelung,
- Leistungen für Asylbewerber/-innen.

Dabei wurden die bekannten Positionen von Menschen mit Behinderung, den Leistungserbringern und den Leistungsträgern vorgetragen. So begrüßte der Landkreistag das Poolen von Leistungen und die Caritas die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts. Die Behindertenverbände mahnten die Praxistauglichkeit der Regelung zur Schnittstelle Pflege-/Eingliederungshilfe an und sahen im Vorschlag der Länder zur Regelaltersgrenze keine Diskriminierung gegenüber älteren Menschen. Allerdings seien Modifizierungen zwingend nötig.

Die Frage der CDU-Fraktion "Was passiert, wenn das Gesetz nicht verabschiedet wird?" wurde dahingehend beantwortet, dass kein Bundesteilhabegesetz Stillstand und Verhandlungspause bedeuten und sich die Fronten zwischen Befürwortenden und Ablehnenden verhärten würden.

Während und im Anschluss der Anhörung fanden Veranstaltungen statt, an denen sich über 5000 Menschen beteiligten. Auch der Paritätische Gesamtverband war Ort.

Die Stellungnahmen können unter folgendem Link eingesehen werden.
https://www.bundestag.de/blob/478802/8143f89ef011cff143f5c4c991d95433/materialzusammenstellung-data.pdf

Die Stellungnahme des Paritätischen ist im Anhang beigefügt.

20161107_140036.jpg20161103_Paritaet_Stn_BTHG_Bew_BR_Stn_final.pdf