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Bundesteilhabegesetz_Gegenäußerung der Bundesregierung, Antrag der Linken

Fachinfo
Erstellt von Claudia Scheytt

Die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf eines Bundesteilhabegesetzes liegt vor. Die Linke fordert "Das Teilhaberecht menschenrechtskonform gestalten".

Die Bundesregierung stimmt knapp der Hälfte der Anträge zu bzw. prüft eine weitere Anpassung und Präzisierung.

Themen sind u. a.

- die Schiedsstellenfähigkeit

- die Evaluation der Modellvorhaben

- Assistenzleistungen und

- die Schnittstelle Pflege-/Eingliederungshilfe

Desweiteren hat die Bundesregierung eine andere Auffassung zur Ausgabendynamik als der Bundesrat. Sie sieht keine zusätzliche Ausgabendynamik für die Länder und Kommunen.

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antraghttp://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/100/1810014.pdf "Das Teilhaberecht menschenrechtskonform gestalten" eine grundlegende Reform des Teilhaberechts für behinderte Menschen. Sie kritisiert, dass der  Gesetzentwurf  den leistungsberechtigten Personenkreis einschränkt, die Neuregelungen weiter im alten Fürsorgesystem der Sozialhilfe verbleibt und der Gesetzentwurf mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention ein Rückschritt sei. Sie fordert u.a. dass die Teilhabeleistungen gleichrangig zu einer weiterzuentwickelnden Pflegeversicherung ausgestaltet und als vorrangig gegenüber der Hilfe zur Pflege behandelt werden sollen.

Die Gegenäußerung der Bundesregierung und der Antrag der Linken sind im Anhang beigefügt.

1809954-Gegenaeusserung.pdf1810014.pdf