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Bundesteilhabegesetz - Zustimmung im Bundesrat

Fachinfo
Erstellt von Claudia Scheytt

Der Bundesrat hat heute dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) zugestimmt - Resümee des Paritätischen zu den Protestaktionen zum BTHG - auch in einfacher Sprache.

Der Bundesrat hat heute dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) zugestimmt. Damit kann das Gesetz zum 01.01.2017 stufenweise in Kraft treten, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Der Einsatz der vergangenen Wochen hat sich gelohnt, denn im parlamentarischen Verfahren wurde gegenüber dem Regierungsentwurf deutlich nachgebessert. Auch wenn nicht alles, was an Verbesserungen gefordert wurde, umgesetzt worden ist, bleibt: Wesentliche Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung und zum Teil für Leistungsanbieter wurden korrigiert. Allen Beteiligten war bewusst, dass nicht alle Forderungen der Menschen mit Behinderung erfüllt werden. Vielen geht das Gesetz nicht weit genug. Auf dem Weg zu gleichberechtigter Teilhabe für alle Menschen liegt noch immer ein großes Stück Strecke vor uns. Dennoch markiert das Bundesteilhabegesetz den Auftakt für tiefgreifende Veränderungen und einen längst fälligen Systemwechsel.

Der Paritätische hat ein Resümee zu den Protestaktionen zum BTHG - auch in einfacher Sprache - erstellt. Damit soll der Erfolg, aber auch was nicht erreicht wurde, kommuniziert werden. Ein besonderes Anliegen ist es jedoch, auch den Menschen mit Behinderung zu vermitteln, dass sich Ihr Einsatz gelohnt hat. Immerhin waren viele tausend Menschen auf der Straße. Beides liegt  - quasi als kleines Weihnachtsgeschenk - als PFD-Datei im Anhang bei.

Des Weiteren hat der Bundesrat auch dem Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) zugestimmt. Auch diese Regelungen betreffen Menschen mit Behinderung. Nicht erwerbsfähige oder behinderte erwachsene Sozialhilfeempfänge/-innen erhalten künftig 100 statt 80 Prozent der Grundsicherung und haben damit einen gesetzlichen Anspruch auf die Regelbedarfsstufe 1. Außerdem können sie ihre Kosten für Unterkunft und Heizung leichter geltend machen, wenn sie beispielsweise im Haushalt der Eltern leben.

Die Pressemeldung des Paritätischen und weitere Informationen zum BTHG können unter folgendem Link eingesehen werden.

http://www.der-paritaetische.de/startseite/artikel/news/paritaetischer-protest-zum-bundesteilhabegesetz-hat-viel-bewegt/

http://www.der-paritaetische.de/bthg


resumee.pdfresumee-einfacheSprache.pdf