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Öffentliche Anhörung zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung psychiatrischer und psychosomatischer Leistungen (PsychVVG)

Fachinfo
Erstellt von Martina Huth

Am 26.09.16 fand die öffentliche Anhörung zur Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems im Gesundheitsausschuss des Bundestages statt. Mit dem Gesetzentwurf plant die Bundesregierung u.a., die Versorgung psychisch erkrankter Menschen an die spezifischen regionalen und strukturellen Erfordernisse der Krankenhäuser und der Patient/innen anzupassen sowie die sektorenübergreifende Versorgung auszubauen.


Bei der Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) haben die geladenen Verbände und Einzelsachverständigen noch einmal ihre Positionen insbesondere zu den geplanten Mindestpersonalvorgaben, die der G-BA entwickeln soll, zu der neuen Behandlungsform des Hometreatments, die sogenannte stationsäquivalente psychiatrische Behandlung, zu einer vollständigen Refinanzierung der Personalkosten (inkl. Tarifsteigerungen) sowie zu dem neuen Budgetsystem für die Psychiatrie und Psychosomatik verdeutlicht. Insgesamt nahmen rund 50 Verbändevertreter/innen und Einzelsachverständige an der Anhörung teil - auch der Paritätische Gesamtverband war in der Anhörung vertreten.

Von Seiten mehrerer Fachverbände wurde mehrfach angemahnt, dass bei der Entwicklung von Personalmindeststandards durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) dringend eine unabhängige Expertenkommission zur Beratung hinzugezogen werden müsse. Dieser Expertenkommission, die dem Bundesministerium für Gesundheit beigeordnet sein soll, sollten neben Vertreter/innen der Fachgesellschaften, der Interessenvertretung der Arbeitnehmer/innen auch Psychiatrie-Erfahrene angehören. Einzelsachverständige stellten zudem fest, dass die Regelungen für die stationsäquivalente psychiatrische Behandlung im Gesetzentwurf zu restriktiv formuliert seien und auch ein Abbau stationärer Kapazitäten nicht zielführend seien. Diese Kritik hatte auch der Paritätische Gesamtverband in seiner aktuellen Stellungnahme noch einmal unterstrichen.

Der Bundesrat hat im ersten Durchgang am 23.09.16 über das PsychVVG beraten. Die Stellungnahme des Bundesrates finden Sie hier:
429-16(B)_Stellungnahme_Bundesrat.pdf429-16(B)_Stellungnahme_Bundesrat.pdf

Der weitere Zeitplan für das parlamentarische Verfahren sieht nach unseren Informationen wie folgt aus:
Die zweite und dritte Lesung des PsychVVG soll am 10.11. oder 11.11.16 im Bundestag stattfinden. Der zweite Durchgang im Bundesrat ist für den 25.11.16 angesetzt. Das Gesetz soll zum 01.01.2017 in Kraft treten.