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Paritätischer kritisiert Regelbedarfsermittlung und legt eigene Berechnung vor: 520 Euro gefordert

Fachinfo
Erstellt von Joachim Rock

Der Paritätische hat heute in Berlin die Ergebnisse des zurückliegenden Regelbedarfsermittlungsverfahrens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) kritisiert und auf der Grundlage einer eigenen Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe durch das Statistische Bundesamt einen konkreten Alternativvorschlag vorgestellt.


Nach den Berechnungen des Paritätischen müsste der Regelsatz für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung zum 1. Januar 2017 von derzeit 404 Euro um 28,7 Prozent auf dann 520 Euro angehoben werden.
Der Paritätische hat in seiner beigefügten Regelsatzexpertise im Detail dargelegt, wie sich die Forderung zusammensetzt.

Die Forderungen des Paritätischen lauten zusammengefasst:
- eine Erhöhung des Regelsatzes für Erwachsene um 28,7 Prozent auf 520 Euro vorzunehmen,
- mangels einer statistischen verlässlichen Grundlage, die Regelsätze für Minderjährige ebenfalls um 29 Prozent anzuheben,
- umgehend eine Kommission einzurichten, die die Ergebnisse des Statistikmodells unter dem Aspekt der Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums anhand eines Warenkorbes überprüft,
- umgehend eine Kommission einzurichten, die ein Ermittlungsverfahren für das soziokulturelle Existenzminimum für Minderjährige erarbeitet,
- die Stromkosten als Bestandteil der Kosten der Unterkunft in voller Höhe zu übernehmen,
- einen Rechtsanspruch auf einmalige und atypische Leistungen einzuführen und
- ein Konzept vorzulegen, wie dem zum Teil sehr unterschiedlichen Mobilitätsbedarf in Stadt und Land Rechnung getragen werden kann.

Die Forderungen haben auch Eingang in die Paritätische Stellungnahme zum Entwurf eines Regelbedarfsermittlungsgesetzes 2017 gefunden.
Die Stellungnahme fügen wir zu Ihrer Information ebenfalls bei.
Paritaet-2016-Regelsatzexpertise_09_2016_final.pdfParitaet-2016-Regelsatzexpertise_09_2016_final.pdfParitaet-2016-Stellungnahme_RBEG_2017_end.pdfParitaet-2016-Stellungnahme_RBEG_2017_end.pdf