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Parlamentarisches Verfahren: Weiterentwicklung der Versorung und Vergütung psychiatrischer und psychosomatischer Leistungen (PsychVVG)

Fachinfo
Erstellt von Martina Huth

Nach dem Beschluss durch das Bundeskabinett Anfang August ist das parlamentarische Verfahren mit Beratungen durch den Bundestag und Bundesrat zur Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems eröffnet worden. Am 22.09.16 hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) beraten; am 23.09. berät der Bundesrat über das geplante Gesetz. Am 26.09.16 findet im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung statt.


Zum Hintergrund: Der Paritätische Gesamtverband ist seit längerem mit dem Thema der Weiterentwicklung des Entgeltsystems für Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Leistungen befasst. Die Bundesregierung hielt lange Zeit an ihrem Plan zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für die Psychiatrie und Psychosomatik - sog. PEPP-System - fest. Ein pauschalierendes Entgeltsystem hätte jedoch eine gravierende Verschlechterung der Versorgung psychisch kranker Menschen bedeutet. Angelehnt an die Fallpauschalen (DRGs) für Akutkrankenhäuser sollte ursprünglich auch für psychiatrische und psychosomatische Kliniken ein Preissystem eingeführt werden, das hauptsächlich an einer ökonomischen, gewinn- und leistungsorientierten Versorgung ausgerichtet sein sollte. Das Entgeltsystem wird nun entgegen der ursprünglichen Zielsetzung nicht als Preissystem mit einer über fünf Jahre vorgesehenen Annäherung an landeseinheitliche Entgeltwerte (Konvergenz), sondern als Budgetsystem ausgestaltet. Diese Abkehr vom PEPP-System ist zu einem Großteil auf den breiten öffentlichen Widerstand und die konsequente Kritik vieler sozialer und zivilgesellschaftlicher Verbände und Fachgesellschaften zurückzuführen.

An den Protesten gegen die Einführung von PEPP hat sich auch der Paritätische Gesamtverband immer wieder aktiv beteiligt und verschiedene Bündnisse wie "Weg mit PEPP" und ihre Forderungen zum Erhalt bzw. Ausbau einer humanen Versorgung psychisch erkrankter Menschen und einer gerechten Vergütung und Ausstattung des therapeutischen und pflegerischen Personals unterstützt. Die massive Kritik der Fachgesellschaften, Gewerkschaften, Attac, Sozial- und Betroffenenverbänden war letztlich erfolgreich: Das ursprüngliche Preissystem „PEPP“ ist somit vorerst vom Tisch, stattdessen soll nun das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz, das PsychVVG, beschlossen werden. Aus Sicht des Paritätischen gibt es aber auch bei diesem Nachbesserungsbedarf.

Die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes sowie den Gesetzentwurf der Bundesregierung (PsychVVG) finden Sie hier:

160922_Stellungnahme_Paritätischer Gesamtverband_PsychVVG_Anhörung.pdf160922_Stellungnahme_Paritätischer Gesamtverband_PsychVVG_Anhörung.pdf18-9528_Entwurf_Gesetz_PsychVVG.pdf18-9528_Entwurf_Gesetz_PsychVVG.pdf

Die Stellungnahmen aller weiteren geladenen Verbände und Einzelsachverständigen zu der Anhörung können über folgenden Link nachgelesen werden:

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a14/anhoerungen/stellungnahmen-inhalt/439560