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Regelbedarfsermittlungsgesetz_RBEG

Fachinfo
Erstellt von Claudia Scheytt

Das Regelbedarfsermittlungsgesetz wurde bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Für Menschen mit Behinderung sind die Regelbedarfsstufen von Bedeutung. Beispielsweise werden erwachsene Menschen mit Behinderung, die zusammen mit ihren Eltern leben und Leistungen der Grundsicherung oder der Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet und erhalten damit 409 Euro monatlich, Hinzu kommt, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung auch für diejenigen Menschen anerkannt werden, die in einem Mehrpersonenhaushalt z. B. zusammen mit ihren Eltern leben.

Eine weitere Änderung betrifft das Ersuchen auf Feststellung der dauerhaften Erwerbsminderung, das künftig für Personen mit Behinderung weder im Arbeitsbereich noch im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer WfbM erfolgen soll. Das gilt auch für Menschen mit Behinderung, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt nicht erfüllen.

20161228_RBEG_Bg-blatt 65.pdf