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Stiftung "Anerkennung und Hilfe"

Fachinfo
Erstellt von Claudia Scheytt

Die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" wird ihre Arbeit zum 1. Januar 2017 aufnehmen.

Die Stiftung richtet sich an Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren und bei denen heute noch eine Folgewirkung aufgrund des dort erlittenen Leids und Unrechts während der Unterbringung vorliegt.

Anders als bei den bisherigen Fonds „Heimerziehung“ werden die Gelder aus der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ als einmalige Geldpauschale in Höhe von 9.000 Euro zur selbstbestimmten Verwendung geleistet. Wer während seiner Unterbringung arbeiten musste, ohne dass dafür (ausreichende) Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden, soll bei einer Arbeitsdauer von bis zu zwei Jahren eine Rentenersatzleistung in Höhe von 3.000 Euro, bei längerer Arbeitsdauer in Höhe von 5.000 Euro erhalten.

Weitere Informationen können unter folgendem Link eingesehen werden.

http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Stiftung-Anerkennung-und-Hilfe/stiftung-anerkennung-und-hilfe.html