Pressemeldung vom 23.05.2013
Zahlen und Fakten zu Wahlverhalten, politischen Einstellungen und der Repräsentanz in Parteien und Parlamenten belegen, dass die Gruppe der...
Zahlen und Fakten zu Wahlverhalten, politischen Einstellungen und der Repräsentanz in Parteien und Parlamenten belegen, dass die Gruppe der...
Steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz (EStG) - sogenannte Übungsleiterpauschale - sind kraft ausdrücklicher Regelung des § 14 Abs. 1 Satz 3 Sozialgesetzbuch (SGB) IV kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2008 sind nunmehr auch die durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zusätzlich eingeführten steuerfreien Einnahmen im Sinne § 3 Nr. 26a EStG in § 14 Abs. 1 Satz 3 SGB IV in Bezug genommen und damit ebenfalls kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Diese Nachbesserung erfolgte im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze vom 19. Dez. 2007 (BGBl I, Seite 3024).