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Behandlungspflege in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung_Entschließung des Bundesrates

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Die Länder wollen die Situation für Menschen mit Behinderung verbessern, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben.

Mit einer am 6. Februar 2015 gefassten Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, umgehend Klarheit und gesetzliche Voraussetzungen zu formulieren, unter denen auch in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe Leistungen für Behandlungspflege nach SGB V, wie zum Beispiel Wundversorgung, bezogen werden können. Hintergründe der Entschließung sind:

- Problemen bei der Kostenübernahme für Behandlungspflege durch die gesetzlichen Krankenkassen und

- divergierende Entscheidungen verschiedener Landessozialgerichte.

Die Entschließung ist im Anhang beigefügt.


612-14(B).pdf