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Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Fachinfo
Erstellt von Claudia Scheytt

Die Schlichtungsstelle wurde bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eröffnet.

Ab heute können sich Menschen mit Behinderung an die unabhängige Schlichtungsstelle gem. § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, wenn sie sich in ihren Rechten nach dem BGG verletzt fühlen. Damit soll eine außergerichtliche und rasche Streitbeilegung für Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden. Die Schlichtungsstelle ist bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, eingerichtet und soll als Anlaufstelle mit den am Verfahren Beteiligten eine einvernehmliche Lösung finden, um Diskriminierungen zu beseitigen. Weitere Informationen können der anliegenden Pressemeldung entnommen werden.

161206_PM26_Schlichtungsstelle.pdf