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Anpassung an Datenschutzvorschriften:
Bekanntmachung
[1058 A]
eines Beschlusses
des Gemeinsamen Bundesausschusses
über die Änderung
der Rehabilitations-Richtlinie:
Anpassung an Datenschutzvorschriften
Vom 22. Januar 2009
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am
22. Januar 2009 folgende Änderung der Richtlinie über Leistungen
zur medizinischen Rehabilitation in der Fassung vom
16. März 2004 (BAnz. S. 6769), zuletzt geändert am 20. Dezember
2007 (BAnz. 2008 S. 999 und S. 1000), beschlossen.
I.
In §13 Absatz 4 Satz 1 wird das Wort „erhalten“ ersetzt durch
das Wort „erhält“ und die Wörter „sowie die Krankenkasse zur
Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben“ werden gestrichen.
II.
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung
im Bundesanzeiger in Kraft.
Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage
des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de
veröffentlicht.
Berlin, den 22. Januar 2009
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende
Hess
BAnz. Nr. 87 (S. 2 131) vom 18.06.2009
Stichprobenprüfung:
Bekanntmachung
[1057 A]
eines Beschlusses
des Gemeinsamen Bundesausschusses
über die Änderung
der Rehabilitations-Richtlinie:
Redaktionelle Änderung – Stichprobenprüfung MDK
Vom 22. Januar 2009
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am
22. Januar 2009 folgende Änderung der Richtlinie über Leistungen
zur medizinischen Rehabilitation in der Fassung vom
16. März 2004 (BAnz. S. 6769), zuletzt geändert am 20. Dezember
2007 (BAnz. 2008 S. 999 und S. 1000), beschlossen:
I.
§2 Absatz 7 wird wie folgt neu gefasst:
„(7) Die Krankenkasse ist verpflichtet, die Notwendigkeit von
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach Maßgabe des
§275 SGB V durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung
(MDK) auf der Grundlage der Begutachtungs-Richtlinie
„Vorsorge und Rehabilitation“ des Medizinischen Dienstes
der Spitzenverbände der Krankenkassen prüfen zu lassen.“
II.
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung
im Bundesanzeiger in Kraft.
Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage
des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de
veröffentlicht.
Berlin, den 22. Januar 2009
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende
Hess
BAnz. Nr. 87 (S. 2 131) vom 18.06.2009
Hier die aktuelle (Gesamt-)Fassung als PDF-Datei.