BGH_Genehmigung des Betreuungsgerichts_Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen
BGH_Entscheidung zum Recht des Abbruchs einer medizinische Behandlungen
Der u. a. für Betreuungssachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Frage zu beantworten, unter welchen Voraussetzungen das Betreuungsgericht den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen genehmigen muss. Der BGH entschied, auch nicht tödlich Kranke haben das Recht, dass medizinische Behandlungen nach den eigenen Vorstellungen und dem eigenen Willen gegebenenfalls abgebrochen werden. Dies sei auch ohne Patientenverfügung möglich.
Im Anhang beigefügt ist die Pressemitteilung des Bundesgerichtshof (BGH) "Genehmigung des Betreuungsgerichts bei Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen" vom 16.10.2014.