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02.05.11 Alter: 2 Jahr(e)

Bildungs- und Teilhabepakete für bedürftige Kinder und Jugendliche: Verlängerte Anfragsfristen sind vereinbart

Kategorie: Jugendhilfe, Jugendarbeit, Kindertagesbetreuung, Arbeitslosigkeit, Grundsicherung

Von: Tina Hofmann

Als Ergebnis des sog. Runden Tisches beim Bundesarbeitsministerium wurde für das Bildungs- und Teilhabepaket vereinbart, dass die Fristen für die rückwirkende Beantragung der Leistungen verlängert werden - und zwar bis Mitte des Jahres.

 

Arbeitsministerin von der Leyen erklärte, dass die Frist für die rückwirkende Beantragung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets bis zum 30. Juni 2011 verlängert werden wird. Dafür leitet das Ministerium jetzt die erforderlichen gesetzgeberischen Schritte ein. Damit können laut BMAS Eltern die Kosten für Lernförderung, Mittagessen in Schule, Hort und Kita, eintägige Schulausflüge oder die Mitgliedschaft im Verein auch rückwirkend zum 1. Januar 2011 bis zum 30. Juni 2011 bei den Kommunen, in der Regel im Jobcenter geltend machen. Hierfür muss ein entsprechender Antrag einreicht werden. Selbstverständlich werden auch nach diesem Termin noch Anträge entgegengenommen, allerdings ist damit dann keine rückwirkende Erstattung ab Jahresbeginn mehr möglich.

Weitere Informationen unter

www.bmas.de/portal/51526/2011__04__21__bildungspaket__runder__tisch.html