Anhörung im Ausschuss für Gesundheit am 15. Mai 2013
Bei der Erarbeitung und Umsetzung von Förderinstrumenten für die Jugendsozialarbeit kann der Blick über den Tellerrand in andere Bundesländer Impulse...
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte pflegebedürftiger Menschen gestärkt, welche sich ihre Betreuung...
Arbeitsministerin von der Leyen erklärte, dass die Frist für die rückwirkende Beantragung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets bis zum 30. Juni 2011 verlängert werden wird. Dafür leitet das Ministerium jetzt die erforderlichen gesetzgeberischen Schritte ein. Damit können laut BMAS Eltern die Kosten für Lernförderung, Mittagessen in Schule, Hort und Kita, eintägige Schulausflüge oder die Mitgliedschaft im Verein auch rückwirkend zum 1. Januar 2011 bis zum 30. Juni 2011 bei den Kommunen, in der Regel im Jobcenter geltend machen. Hierfür muss ein entsprechender Antrag einreicht werden. Selbstverständlich werden auch nach diesem Termin noch Anträge entgegengenommen, allerdings ist damit dann keine rückwirkende Erstattung ab Jahresbeginn mehr möglich.
Weitere Informationen unter
www.bmas.de/portal/51526/2011__04__21__bildungspaket__runder__tisch.html