Anhörung im Ausschuss für Gesundheit am 15. Mai 2013
Bei der Erarbeitung und Umsetzung von Förderinstrumenten für die Jugendsozialarbeit kann der Blick über den Tellerrand in andere Bundesländer Impulse...
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte pflegebedürftiger Menschen gestärkt, welche sich ihre Betreuung...
Frauenunterstützungseinrichtungen, wie Frauenhäuser haben ein chronisches Finanzierungsproblem. Die Verbände AWO, Caritas, Sozialdienst katholischer Frauen, DRK, Diakonie und der Paritätische Gesamtverband setzen sich seit Jahren gemeinsam für eine Lösung dieses Problems ein. Die derzeitige Finanzierung des Frauenhilfenetzwerkes ist ein bunter Flickenteppich aus verschiedenen Finanzierungsmodellen der Länder und Kommunen. Für die von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kinder ist dieser Zustand unerträglich. Im Ergebnis sind manche Frauen, wie Studentinnen, bestimmte Migrantinnen oder besonders gefährdete Frauen aus anderen Bundesländern und Kommunen von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch II ausgeschlossen. Für Frauen mit niedrigem Erwerbseinkommen kann der Frauenhausaufenthalt unerschwinglich werden. Dies kann dazu führen, dass Frauen mit ihren Kindern in Gewaltbeziehungen verbleiben oder zu ihrem Partner zurückkehren. Da die Frauenhausfinanzierung eine freiwillige Leistung ist, sind sie bei schwierigen Haushaltslagen stets von Kürzungen bedroht. Eine bundesweite finanzielle Gesamtverantwortung existiert nicht. Das Bündnis hat deshalb das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die Möglichkeit eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Schutz und Hilfe zu prüfen. Die Ergebnisse des Gutachtens wurden unter Anwesenheit der beiden Gutachter, Frau Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms und Herrn Prof. Dr. Joachim Wieland, auf einer gemeinsamen Pressekonferenz am 26.06.2012 präsentiert. Das Gutachten der Rechtswissenschaftler belegt, dass der Bund eine Gesetzgebungskompetenz hat. Die Bündnispartner fordern den Bund auf, diese Kompetenz endlich zu nutzen, um Schutz und Hilfe für jede Frau und deren Kinder unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung zu gewährleisten.