Anhörung im Ausschuss für Gesundheit am 15. Mai 2013
Bei der Erarbeitung und Umsetzung von Förderinstrumenten für die Jugendsozialarbeit kann der Blick über den Tellerrand in andere Bundesländer Impulse...
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte pflegebedürftiger Menschen gestärkt, welche sich ihre Betreuung...
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ist seit dem 22.09.2011 in Kraft und soll gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen die Informationen aller öffentlichen Internetauftritte und -angebote der Einrichtungen der Bundesverwaltung grundsätzlich uneingeschränkt nutzen können. Weiterhin trägt sie der Umsetzung des Artikels 9 der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung, der fordert, dass Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien haben müssen.
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung ist als Anlage beigefügt.