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Aktuelles

17.05.13
Psychiatrie, Chronische Erkrankungen

Präventionsgesetz

Anhörung im Ausschuss für Gesundheit am 15. Mai 2013

17.05.13
Jugendsozialarbeit

Vorankündigung Fachtagung - ?Voneinander lernen - Jugendsozialarbeit und ESF: gelungene Beispiele aus den Bundesländern" - 8. Juli 2013, Dresden

Bei der Erarbeitung und Umsetzung von Förderinstrumenten für die Jugendsozialarbeit kann der Blick über den Tellerrand in andere Bundesländer Impulse...

16.05.13
Altenhilfe

BSG Urteil: Sozialhilfeträger muss Kosten für Aufenthaltsraum einer Pflegekraft tragen

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte pflegebedürftiger Menschen gestärkt, welche sich ihre Betreuung...

11.10.11 Alter: 2 Jahr(e)

Bundesgleichstellungsgesetz

Kategorie: Menschen mit Behinderung

Von: Claudia Zinke

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auf der Grundlage des § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung erlassen.

 

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ist seit dem 22.09.2011 in Kraft und soll gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen die Informationen aller öffentlichen Internetauftritte und -angebote der Einrichtungen der Bundesverwaltung grundsätzlich uneingeschränkt nutzen können. Weiterhin trägt sie der Umsetzung des Artikels 9 der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung, der fordert, dass Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien haben müssen.

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung ist als Anlage beigefügt.