Anhörung im Ausschuss für Gesundheit am 15. Mai 2013
Bei der Erarbeitung und Umsetzung von Förderinstrumenten für die Jugendsozialarbeit kann der Blick über den Tellerrand in andere Bundesländer Impulse...
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte pflegebedürftiger Menschen gestärkt, welche sich ihre Betreuung...
Keine Veränderung gegenüber dem Regierungsentwurf gab es trotz vielfacher Proteste bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Sie werden mit 4,4 Mrd. € (im Vorjahr noch 5,3 Mrd.€) angesetzt.
Der Titel Arbeitslosengeld II wurde um 100 Mio. € auf 19,6 Mrd. € angehoben. Begründet wurde das mit der schwächeren Konjunkturprognose der Bundesregierung für 2012 (mit einem angenommenen Wirtschaftswachstum von 1%) und der Regelbedarfsstufen-Fortschreibung zum 1.1.2012.
Demgegenüber wurden die Verwaltungskosten geringfügig abgesenkt (um 3,8 Mio. Euro) auf 4,05 Mrd.€. Zudem hat der Bund seine Beteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung gekürzt. Nach einer Absenkung von 100 Mio. € gegenüber dem Regierungsentwurf beträgt die Bundesbeteiligung noch 5 Mrd. €.
Der Bundeshaushalt muss noch verabschiedet werden.
Die
2. und 3. Lesung zum Bundeshaushalt ist in der Zeit vom 22. bis 25. November
angesetzt.