Anhörung im Ausschuss für Gesundheit am 15. Mai 2013
Bei der Erarbeitung und Umsetzung von Förderinstrumenten für die Jugendsozialarbeit kann der Blick über den Tellerrand in andere Bundesländer Impulse...
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte pflegebedürftiger Menschen gestärkt, welche sich ihre Betreuung...
Das Bundeskabinett hat am 06.06.2012 eine staatliche Förderung für eine private Pflegezusatzversicherung beschlossen. Die private Pflegevorsorge soll mit 60,00 Euro im Jahr gefördert werden. Mit dem Beschluss würden nach Aussage des Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Finanzierung der Pflege in Deutschland um eine private Pflege-Vorsorgeförderung ergänzt und damit auf eine breitere Basis gestellt werden könne.
Der Kabinettsbeschluss sieht vor, dass Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung unabhängig vom persönlichen Einkommen eine Zulage in Höhe von 60,00 Euro jährlich zu ihrer Versicherungsprämie erhalten, wenn sie eine freiwillige, private Pflege-Zusatzversicherung abschließen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Versicherung bestimmte, gesetzlich vorgegebene Bedingungen erfülle. So muss es sich bei der Versicherung um eine sogenannte Pflege-Tagegeld-Versicherung handeln. Der Umfang des Versicherungsschutzes kann dabei individuell bestimmt werden. Festgelegt sind die untere Grenze mit einem monatlichen Mindestbeitrag von 10,00 Euro sowie die obere Grenze mit maximal der doppelte Leistung der sozialen Pflegeversicherung.Die Prämienhöhe hängt insbesondere vom Eintrittsalter ab. Anbieter dieser privaten Pflege-Zusatzversicherungen dürfen Antragsteller nicht aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen. Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge dürfen nicht vereinbart werden. Die Verwaltungs- und Abschlusskosten sollen nach Aussage des BMG begrenzt werden. Für die Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge werden von der Bundesregierung für das Jahr 2013 100 Millionen Euro zur Verfügung; damit könne eine Förderung von rund 1,6 Millionen Versicherungsverträgen erfolgen. Sollten bereits in 2013 oder den Folgejahren mehr Verträge abgeschlossen werden, soll der Betrag entsprechend erhöht werden.
Das Bundeskabinett hat sogenannte Formulierungshilfen beschlossen, die den Fraktionen der Koalition zugeleitet und in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeneuausrichtungsgesetz eingebracht werden sollen. Da anders als bei der gesetzlichen Förderung der privaten Altersvorsorge eine direkte Förderung der Versicherungsprämien erfolgen soll, ist die gesetzliche Regelung im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Die Verabschiedung im Bundestag ist für die letzte Juniwoche geplant. Die Regelungen sollen am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Der Paritätische hat bereits am Dienstag scharfe Kritik an den Plänen der Regierungskoalition geübt (s. die Presesmeldung des Pariätischen vom 05.06.2012). Die Kritik des Paritätischen ist sowohl von den Printmedien als auch Rundfunk und Fernsehen aufgenommen worden; so hat z. B. der Vorsitzende des Paritätischen Prof. Dr. Rosenbrock am Mittwochmorgen in einem fünfminütigen Interview im ARD Morgenmagazin dargestellt, dass die Pflegebedürftigen von der Regelung nichts haben - das Interview ist nachzuverfolgen unter www.ardmediathek.de/das-erste/morgenmagazin/rosenbrock-beduerftige-haben-gar-nichts-davon .