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Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Kaninettsbeschluss_Entlastung der Kommunen als Vorgriff auf Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung

Der Bund plant die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 in Höhe von jeweils einer Milliarde Euro pro Jahr zu entlasten, indem er einen höheren Anteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung übernimmt und den Gemeinden einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer überlässt. Diese Entlastung geschieht im Vorgriff auf das noch zu erarbeitende Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung, welches gemäß Koalitionsvertrag noch in dieser Legislaturperiode geschaffen werden soll. Insgesamt sollen laut Koalitionsvertrag die Kommunen im Umfang von jährlich fünf Milliarden Euro entlastet werden. Das Bundeskabinett hat im August 2014 hierfür einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete. Dieser beinhaltet auch Regelungen zur Entlastung der Kommunen durch Mittel des Bundes für den Ausbau der Kindertagesbetreuung.

Der Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung ist im Anhang beigefügt.

Anlage

2014-08-20-Entlastung-Kommunen-kinder.pdf