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Bundesteilhabegesetz_Entlastung der Kommunen

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Finanzielle Entlastung der Kommunen_Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Grünen

Die Fraktion die Grünen hat im November die Kleine Anfrage "Bundesteilhabegesetz und kommunale Entlastung" an die Bundesregierung gestellt. In ihrer Antwort vom 3.12.2014 teilt die Bundesregierung mit, dass sie derzeit noch nicht sagen kann, wie die finanzielle Entlastung der Kommunen im Zuge des geplanten Bundesteilhabegesetzes konkret gestaltet wird. Das Ziel der finanziellen Entlastung der Kommunen wird im Zusammenhang mit dem in der Arbeitsgruppe „Bundesteilhabegesetz“ identifizierten Reformbedarf Gegenstand der Beratungen in der achten Sitzung der Arbeitsgruppe am 12. März 2015 sein. Diesen Erörterungen möchte die Bundesregierung, getreu dem selbstverpflichtenden Grundsatz des Beteiligungsprozesses „Nichts über uns – ohne uns“, nicht vorgreifen.

Die Antwort der Bundesregierung ist im Anhang beigefügt.

Anlage

141203_Antw_BR_BTHG_Entl_Kommunen.pdf