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11.12.09 Alter: 3 Jahr(e)

Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) - Herausforderung für die Kinder- und Jugendhilfe

Kategorie: Jugendsozialarbeit, Stellungnahme

Von: Thomas Pudelko

Mit dem DQR soll erstmals ein umfassendes, bildungsbereichsübergreifendes Profil aller in Deutschland erworbenen Kompetenzen vorgelegt werden. Als nationale Umsetzung des „Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen“ soll er die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems berücksichtigen und zur angemessenen Bewertung und Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa beitragen.

 

Ziel des EQR ist die Verständigung auf einen allgemeinen bildungsbereichsübergreifenden Referenzrahmen auf europäischer Ebene. Dieser soll es ermöglichen, Qualifikationen aus verschiedenen Mitgliedstaaten in Bezug zueinander zu setzen und so die Transparenz, Vergleichbarkeit und Übertragung von Qualifikationen erleichtern. Die Unterscheidung von Selbstkompetenz und Sozialkompetenz gilt bei den Kritikern bislang als nicht überzeugend gelungen und die Fachkompetenzen Wissen und Fertigkeiten sind nur bedingt mit Knowledge und Skills des EQR vereinbar.

Bei der weiteren Ausgestaltung des DQR ist vorgesehen, zunächst alle formalen Qualifikationen des deutschen Bildungssystems in den Bereichen Schule, berufliche Bildung, Hochschulbildung und Weiterbildung einzubeziehen. Neben den hierfür vorzunehmenden hierarchischen Zuordnungen entsprechender Kompetenzen zu den Niveaustufen wird in Deutschland derzeit unter der Leitidee „employability“ (Beschäftigungs-/Berufsfähigkeit) ein Abgleich von Abschlüssen und Niveaustufen angestrebt.

Mit der Verwendung ausschließlich formaler Qualifikationsprofile als Maßstab für die Zuordnung zu den Stufen des DQR wird eine Orientierung an Kompetenzen erst bei der Neuordnung von Berufen anwendbar. Nicht festgelegt ist bislang außerdem, inwieweit ein Individualiserungsmodell (Einzelfallentscheidungen) oder ein Typisierungsmodell angewandt werden soll.

Der DQR wird das (Aus-)bildungssystem, Berufsbilder und Standards beruflicher Qualifikationen grundlegend beeinflussen und die Institutionsorientierung des traditionell versäulten deutschen Bildungswesens durchbrechen. Der bildungsbereichsübergreifende DQR kann ein wichtiges Instrument für eine höhere Durchlässigkeit des Bildungssystems und der Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und allgemeiner Bildung werden.

Aus Sicht der AGJ hätten die Ergebnisse non-formalen und informellen Lernens bei der Ausgestaltung des DQR von vornherein und im Sinne des EQR berücksichtigt werden müssen. Dies muss zwingend nachgeholt werden.

Im Rahmen der Zuordnung formaler Qualifikationsprofile sollten aus Sicht der AGJ sämtliche Qualifikationen, also auch dieAnerkennung von Kompetenzen formal geringer Qualifizierter ermöglicht werden.

Bezogen auf die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe ist zur Zeit nicht deutlich absehbar, wie das Übergangssystem Schule-Beruf und damit die Kompetenzvermittlung in der Jugendberufshilfe in den DQR integriert wird. Auch die Ergebnisse von non-formalen Bildungsprozessen beispielsweise in der Kinder- und Jugendarbeit oder in der Jugendverbandsarbeit bleiben solange unberücksichtigt, wie insgesamt non-formale und informelle Bildungsprozesse im Gegensatz zu den Intentionen des EQR im DQR ausgeblendet werden. Letzteres verweist schließlich darauf, dass die bildungspolitischen Debatten in der Kinder- und Jugendhilfe der letzten Jahre in dem aktuellen Entwicklungsstand eines DQR keine angemessene Entsprechung finden. Von der Bezugnahme auf einen erweiterten Bildungsbegriff ist der DQR noch weit entfernt.