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Einrichtungs- und sektorenübergreifendes Qualitätssicherungsverfahren

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Versorgung bei psychischen Erkrankungen: Auftrag zur Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens

Mit Mail vom 21.07.2012 haben wir über den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Beauftragung des AQUA_Instituts zur Entwicklung eines einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens zur Versorgung bei psychischen Erkrankungen informiert. Ziel des Qualitätssicherungsverfahrens ist die Messung und Bewertung der Versorgungsqualität einer Behandlung von Patient/-innen mit Schizophrenie, schizotypen und wahnhaften Störungen (ICD-10-GM F2) – insbesondere mit schweren und schwersten Verläufen – im Abgleich mit einer leitliniengerechten Versorgung. Die zu entwickelnden Instrumente und Indikatoren sollen geeignet sein, die Versorgungsqualität zu messen und auf die Förderung der Qualität ausgerichtet sein.

Hierfür sucht das AQUA-Institut Experten, die in einem so genannten Panel-Verfahren Qualitätsindikatoren bewerten sollen. Als Bearbeitungszeit sind 17 Monate angesetzt. Die Entwicklung soll Anfang Juli 2015 abgeschlossen sein. Daran schließt sich ein dreimonatiges Stellungnahmeverfahren an. Die Abgabe des Abschlussberichtes ist für den 9. November 2015 vorgesehen.

Interessierte Expert/-innen - Fachexpert/-innenen und Patientenvertreter/-innen - können sich bis zum 12. Oktober 2014 beim AQUA-Institut bewerben. Die Bekanntgabe zum Verfahrensthema sowie ein Formular für eine Interessenbekundung sind im Anhang beigefügt.

Weitere Informatrionen können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.sqg.de/entwicklung/neue-verfahren/versorgung-bei-psychischen-erkrankungen.html