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17.05.13
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Anhörung im Ausschuss für Gesundheit am 15. Mai 2013

17.05.13
Jugendsozialarbeit

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16.05.13
Altenhilfe

BSG Urteil: Sozialhilfeträger muss Kosten für Aufenthaltsraum einer Pflegekraft tragen

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte pflegebedürftiger Menschen gestärkt, welche sich ihre Betreuung...

27.10.10 Alter: 3 Jahr(e)

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat

Kategorie: Migrationssozialarbeit

Von: Harald Löhlein

Am 27.10.2010 hat das Bundeskabinett den "Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften" verabschiedet.

 

Zur Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Rechtsstellung ausländischer Opfer von Zwangsverheiratungen, die als Minderjährige in Deutschland aufhältig waren und nach der

Zwangsheirat an der Rückkehr nach Deutschland gehindert wurden, sieht der Entwurf die Schaffung eines eigenständigen Wiederkehrrechts vor. Voraussetzung für dieses Wiederkehrrecht ist eine starke Vorintegration in Deutschland oder eine positive Integrationsprognose. 

Um Zwangsheirat stärker als bisher als strafwürdiges Unrecht zu ächten, wird ein eigener Straftatbestand geschaffen.

Darüber hinaus wird die Frist für die Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltstitels für Ehegatten von 2 auf 3 Jahre erhöht. Insbesondere gegen diese Verschärfung hatte sich der Paritätische Gesamtverband in einer ersten Pressemitteilung gewandt.

Darüber hinaus werden die Regelungen für die räumliche Beschränkung von Asylbewerbern und Geduldeten gelockert, um ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung, Ausbildung oder eines Studiums bzw. den Schulbesuch zu erleichtern.  Schließlich enthält der Entwurf Regelungen, die die Kontrolle der Einhaltung von Integrationsverpflichtungen verbessern sollen. So wird die Verpflichtung der Ausländerbehörden ausdrücklich normiert, vor Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis festzustellen, ob ein Ausländer seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Integrationskursteilnahme nachgekommen ist.

anbei der Text des Gesetzentwurfs