Anhörung im Ausschuss für Gesundheit am 15. Mai 2013
Bei der Erarbeitung und Umsetzung von Förderinstrumenten für die Jugendsozialarbeit kann der Blick über den Tellerrand in andere Bundesländer Impulse...
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte pflegebedürftiger Menschen gestärkt, welche sich ihre Betreuung...
Zur Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Rechtsstellung ausländischer Opfer von Zwangsverheiratungen, die als Minderjährige in Deutschland aufhältig waren und nach der
Zwangsheirat an der Rückkehr nach Deutschland gehindert wurden, sieht der Entwurf die Schaffung eines eigenständigen Wiederkehrrechts vor. Voraussetzung für dieses Wiederkehrrecht ist eine starke Vorintegration in Deutschland oder eine positive Integrationsprognose.
Um Zwangsheirat stärker als bisher als strafwürdiges Unrecht zu ächten, wird ein eigener Straftatbestand geschaffen.
Darüber hinaus wird die Frist für die Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltstitels für Ehegatten von 2 auf 3 Jahre erhöht. Insbesondere gegen diese Verschärfung hatte sich der Paritätische Gesamtverband in einer ersten Pressemitteilung gewandt.
Darüber hinaus werden die Regelungen für die räumliche Beschränkung von Asylbewerbern und Geduldeten gelockert, um ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung, Ausbildung oder eines Studiums bzw. den Schulbesuch zu erleichtern. Schließlich enthält der Entwurf Regelungen, die die Kontrolle der Einhaltung von Integrationsverpflichtungen verbessern sollen. So wird die Verpflichtung der Ausländerbehörden ausdrücklich normiert, vor Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis festzustellen, ob ein Ausländer seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Integrationskursteilnahme nachgekommen ist.
anbei der Text des Gesetzentwurfs