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Existenzminimumbericht: Paritätischer fordert Kindergelderhöhung um 20 Euro

Fachinfo
Erstellt von Gwendolyn Stilling

Pressemeldung vom 28.01.2015

Anlässlich der anstehenden Anhebung der Kinderfreibeträge im Steuerrecht fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband eine Erhöhung des Kindergeldes um 20 Euro. Der Verband kritisiert, dass bereits heute die monatliche Nettoentlastung durch die steuerlichen Kinderfreibeträge für Spitzenverdiener um 93 Euro höher ist als das Kindergeld, das Normalverdiener erhalten. Außerdem fordert der Verband die 20 Euro Kindergelderhöhung nicht auf Hartz IV anzurechnen.

„Es ist eine schreiende Ungerechtigkeit, dass die Kinder von Spitzenverdienern deutlich höher gefördert werden als Kinder von Normalverdienern und Hartz-IV-Bezieher beim Kindergeld sogar ganz leer ausgehen. Die Bundesregierung muss etwas tun, um diese familienpolitische Gerechtigkeitslücke zu schließen, statt die Schere zwischen Arm und Reich durch einseitige steuerliche Maßnahmen weiter zu öffnen. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein“, mahnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Ziel muss die Angleichung des Kindergeldes an den Entlastungseffekt der Steuerfreibeträge sein.

Der Paritätische fordert die Anhebung des Kindergeldes um 20 Euro und einen Freibetrag in selber Höhe für Hartz-IV-Bezieher, damit diese künftig wenigstens einen kleinen Teil des Kindergeldes behalten dürfen. „Es zeugt von armutspolitischer Ignoranz, wenn Familien im Hartz-IV-Bezug regelmäßig bei Kindergelderhöhungen außen vor bleiben und dadurch immer weiter abgehängt werden“, so Schneider.