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Forensische Psychiatrie

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Eckpunktepapier" zur Novellierung des § 63 StGB_Bund-Länder-Arbeitsgruppe

Im Juli 2013 hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMVJ) ein "Eckpunktepapier" zur Novellierung des § 63 StGB veröffentlicht, um eine Diskussion zur Überarbeitung der strafrechtlichen Vorschriften zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anzustoßen. Im Februar 2014 hat das BMVJ eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen, in die Vertreter/-innen des BMVJ, des BMG, der Justizminsterien der Länder, der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) und der AG Psychiatrie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) einbezogen wurden.

Ziel der Bund-Länder-AG war es, einen Diskussionsentwurf zu erarbeiten, mit dem die bundesrechtlichen Regelungen zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB neu gefasst werden können. Insbesondere sollten Vorschläge geprüft und erarbeitet werden, um dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Unterbringungen nach § 63 StGB stärker zur Wirkung zu verhelfen. Das geplante Vorhaben ist eine Konsequenz aus dem Fall Gustl Mollath, der zu Unrecht sieben Jahre in der forensischen Psychiatrie verbracht hatte.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit im Januar dieses Jahres abgeschlossen und Ergebnisse vorgelegt. Dazu gehören ein Ergebnisbericht und ein Diskussionsentwurf der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für einen Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 Strafgesetzbuch einschliesslich Begründung. Beide Unterlagen sind im Anhang beigefügt.

Der Entwurf enthält Vorschläge zur Konkretisierung der Anordnungsvoraussetzungen (§ 63 StGB) und der Anforderungen an die Fortdauer der Unterbringung über sechs und zehn Jahre hinaus (§ 67d Absatz 6 StGB), den Ausbau der prozessualen Sicherungen zur Vermeidung unverhältnismäßig langer Unterbringungen (§ 463 Absatz 4 und 6 StPO) sowie eine Übergangsregelung für Unterbringungen, die bereits vollstreckt wurden (sogenannte Altfälle).

Dieser soll Grundlage für einen Referentenentwurf zur Novellierung des Rechts der Unterbringung nach § 63 StGB sein, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeiten und in das Gesetzgebungsverfahren einbringen wird. Nach Rücksprache mit dem BMVJ liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkrete Zeitplanung vor.

BL-AG Novellierung 63 StGB - Diskussionsentwurf.pdfBL-AG Novellierung 63 StGB - Ergebnisbericht.pdf