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BSG Urteil: Sozialhilfeträger muss Kosten für Aufenthaltsraum einer Pflegekraft tragen

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12.09.12 Alter: 251 Tag(e)

"Freiheitsbeschränkende Maßnahmen in der psychiatrischen Versorgung"

Kategorie: Stellungnahme, Sonst. Publikation

Von: Claudia Zinke

Erste Positionsbestimmung des Paritätischen als Diskussionsgrundlage für die Fachbereiche Psychiatrie, Sucht und Betreuungsrecht

 

In Deutschland ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit März 2009 geltendes Recht. Sie verweist auf Schutzrechte von Menschen mit Behinderung vor Freiheitseinschränkungen und wirft damit die Frage auf, ob und unter welchen Bedingungen psychiatrische Zwangsmaßnahmen mit internationalen Menschenrechtsstandards vereinbar sind. Unterbringung und Zwangsbehandlung psychisch erkrankter Menschen, einschließlich der Menschen mit geistiger Behinderung und zusätzlicher psychischer Erkrankung stellen eine schwere Beschneidung ihrer Freiheits- und Schutzrechte dar und werden von Betroffenen häufig als traumatisch erlebt. Sie gelten in der Psychiatrie als ultima ratio. Dennoch ist ihre Zahl in Deutschland hoch. Vor diesem Hintergrund und mit dem Ziel der Reduzierung von Zwangsmaßnahmen sind der gesetzliche Rahmen und die Anwendung öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Unterbringung und Zwangsbehandlung sowie die Praxis der geschlossenen Unterbringung in stationären Einrichtungen kritisch zu überprüfen.

Mit einer ersten Positionsbestimmung "Freiheitsbeschränkende Maßnahmen in der psychiatrischen Versorgung" will der Paritätische mit seinen Mitgliedern in den Fachbereichen Psychiatrie, Sucht und Betreuungsrecht die Diskussion innerhalb des Verbandes zu Zwangsmaßnahmen in psychiatrischen stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch XII anschieben. Die Selbst- und Angehörigenvertretungen, die Träger von sozialpsychiatrischen und Suchthilfeangeboten und die Betreuungsvereine im Verband bieten dabei ein breites Spektrum unterschiedlicher Haltungen und Auffassungen zu diesem Thema.

Die Positionsbestimmung in Form einer A5-Broschüre ist als Anlage beigefügt.

Anlage