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Mit dem Gesetz soll dem drohenden Ärztemangel in Deutschland begegnet werden, damit auch künftig besonders in der Fläche eine gute medizinische Versorgung für die Patientinnen und Patienten sichergestellt ist. Mit gezielten Anreizen sollen insbesondere junge Ärztinnen und Ärzte motiviert werden, sich in unterversorgten ländlichen Regionen niederzulassen. Die Rede des Gesundheitsministers Bahr zur Lesung im Bundestag ist als Anlage beigefügt. Die Kritik des Paritätischen, auch die Möglichkeiten der Pflege im Rahmen der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der gesetzlich Versicherten mitzudenken, wurde leider nicht berücksichtigt.
Die Länder haben ebenfalls zu diesem Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung die Situation von Patienten spürbar verbessern möchte, äußerst umfangreich und in Teilen sehr kritisch Stellung genommen. Der Bundesrat begrüßt in einer allgemeinen Stellungnahme grundsätzlich, dass die Bundesregierung Regelungen auf den Weg bringt, die Beiträge zur medizinischen Versorgung auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten leisten können. Zugleich betont er jedoch, dass der Gesetzentwurf den Anforderungen an ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen medizinische Unterversorgung nur unzureichend gerecht wird.
Der weitere Zeitplan sieht eine Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages voraussichtlich für den 19.10.2011 vor, die zweite und dritte Lesung im Bundestag für den 11.11.2011 und die abschließende Sitzung des Bundesrates für den 16.12.2011. Damit könnte das Gesetz am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Die Stellungnahme des Paritätischen, Stand vom 22.09.2011, wird zurzeit überarbeitet und ist als Anlage beigefügt.
Die Stellungnahme und Antrag des Bundesrates kann unter folgendem Link eingesehen werden:
www.bundesrat.de/cln_161/nn_2034972/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2011/0401-500/0456-11.html
Der Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Anlagen