Pressemeldung vom 23.05.2013
Zahlen und Fakten zu Wahlverhalten, politischen Einstellungen und der Repräsentanz in Parteien und Parlamenten belegen, dass die Gruppe der...
Zahlen und Fakten zu Wahlverhalten, politischen Einstellungen und der Repräsentanz in Parteien und Parlamenten belegen, dass die Gruppe der...
Es soll Arbeitnehmern die Möglichkeit eröffnen, in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren mit reduziertem Stundenumfang bei staatlich geförderter Aufstockung des Arbeitsentgelts pflegebedürftige Angehörige zu pflegen. Die Familienpflegezeit erfolgt auf vertraglicher Basis zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem. Tragende Säule des Gesetzes ist die zinslose Refinanzierung des durch den Arbeitgeber aufgestockten Entgelts durch ein Bundesdarlehen.
Mit Ausfertigung vom 06.12.2011 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt Teil I am 13.12.2011 veröffentlicht und ist als Anlage beigefügt. Das Gesetz tritt zum 01.01.2012 in Kraft.