Anhörung im Ausschuss für Gesundheit am 15. Mai 2013
Bei der Erarbeitung und Umsetzung von Förderinstrumenten für die Jugendsozialarbeit kann der Blick über den Tellerrand in andere Bundesländer Impulse...
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte pflegebedürftiger Menschen gestärkt, welche sich ihre Betreuung...
Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf für ein Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen vorgelegt. Bereits 2009 trat das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus für pflegebedürftige Menschen in Kraft, die ihre Pflege im sog. Arbeitgebermodell absichern. Diese Regelung soll nun auf stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen ausgeweitet werden. Folgende Maßnahmen sind hierfür vorgesehen:
- Mitaufnahme von Pflegekräften in die stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung für Versicherte mit einem besonderen pflegerischen Bedarf, den sie durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen;
- Weiterzahlung des Pflegegeldes der sozialen Pflegeversicherung für die gesamte Dauer von stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsaufenthalten;
- Weiterleistung der Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe auch für die Dauer des stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsaufenthaltes.
Der Paritätische begrüßt grundsätzlich die Erweiterung der Regelung. Allerdings hatten wir schon 2009 gefordert, die Assistenzleistungen im Falle eines Krankenhausaufenthaltes für alle auf Assistenz angewiesenen Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Menschen mit Behinderung, die ihre Assistenz nicht über selbstbeschaffte Pflegekräfte, sondern über Dienste und Einrichtungen sicherstellen, benötigen genauso Unterstützung im Falle eines Krankenhaus-, Vorsorge- oder Rehabilitationsaufenthaltes. Auch für diesen Personenkreis muss ermöglicht werden, die vertrauten und individuell eingearbeiteten Assistenzkräfte in der jeweiligen Einrichtung zur Verfügung zu haben.
Die Petition "Hilfe für Behinderte - Finanzierung der persönlichen Assistenz bei Klinikaufenthalt" vom Mai dieses Jahres auf der Homepage des Deutschen Bundestags greift das Thema ebenfalls auf. Diese kann noch bis zum 29.06.2012 unter folgendem Link gezeichnet werden:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=24616
Der Referentenentwurf ist als Anlage beigefügt. Eine Erörterung des Entwurfs ist für den 19. Juli 2012 im Bundesministerium für Gesundheit geplant.
Anlage