Pressemeldung vom 23.05.2013
Zahlen und Fakten zu Wahlverhalten, politischen Einstellungen und der Repräsentanz in Parteien und Parlamenten belegen, dass die Gruppe der...
Zahlen und Fakten zu Wahlverhalten, politischen Einstellungen und der Repräsentanz in Parteien und Parlamenten belegen, dass die Gruppe der...
In einem aktuellen Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts ist jetzt klargestellt worden, dass Arbeitslose gegenüber den Jobcenten einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch geltend machen können, wenn die in einem Zusatzjob verrichteten Arbeiten nicht dem erforderlichen Kriterium der Zusätzlichkeit entsprochen haben. Mangels Zusätzlichkeit sei dem Jobcenter ein Vermögensvorteil entstanden, weil die Arbeiten in jedem Fall hätten durchgeführt werden müssen. Daraus leitet sich ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch des/der betreffenden Arbeitslosen gegenüber dem Jobcenter ab. Die Arbeitslosen können den "Wertersatz" der geleisteten Arbeit einfordern.
Ausführliche Medieninformation unter
juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py