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Inklusion_Schule

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Kleine Anfrage: "Stand von Inklusion in der Schule" und Bielefelder Längsschnittstudie zum Lernen in inklusiven und exklusiven Förderarrangements

Die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen hat Anfang Oktober dieses Jahres die Kleine Anfrage "Stand von Inklusion in der Schule" gestellt. Die Fraktion will wissen, welche Schritte die Bundesregierung seit der Ratifizierung des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ im Jahr 2009 hinsichtlich eines inklusiven Bildungssystems konkret eingeleitet hat und ob die Bundesregierung informiert sei, welche konkreten bildungspolitischen Maßnahmen hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den einzelnen Bundesländern bisher vorgenommen worden seien. Zudem fragt die Fraktion, welche Schlüsse die Bundesregierung aus den Ergebnissen der jüngst vom Bundesministerium für Bildung und Forschung veröffentlichten „Bielefelder Längsschnittstudie zum Lernen in inklusiven und exklusiven Förderarrangements“ zieht und wie die Bundesregierung es bewertet, dass die Diagnosen über die Gewährung von sonderpädagogischer Förderung aufgrund unterschiedlicher rechtlicher und disziplinärer Grundlagen in den einzelnen Bundesländern stark divergiere.

Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass Deutschland das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention) im Jahr 2009 unterzeichnet hat. Damit habe sich Deutschland in der Politik für Menschen mit Behinderungen zu dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft bekannt. Die Unterzeichnung eines völkerrechtlichen Vertrags durch den Bund führe aber nicht zu einer innerstaatlichen Kompetenz des Bundes zur Umsetzung des Vertrages. Aufgrund der Regelungen der Artikel 70 bis 74 des Grundgesetzes liege die Gesetzgebungskompetenz für Schulen ganz überwiegend bei den Ländern und das gelte entsprechend auch für inklusive Bildung. Gleichwohl habe die Bundesregierung am 15. Juni 2011 den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Mit ihm unterstütze die Bundesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen insbesondere auch zur Umsetzung inklusiver Bildung. Die Maßnahmen werden in der Antwort ausgeführt ,

Die in der Anfrage erwähnte Bielefelder Längsschnittstudie zum Lernen in inklusiven und exklusiven Förderarrangements (BiLieF) untersucht die Entwicklung von Grundschülern mit speziellem Förderbedarf im Bereich Lernen, die entweder eine Förderschule, eine Integrationsklasse oder eine Grundschule mit Unterstützung durch ein Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung (KsF) besuchen. Der Dritte Zwischenbericht, auf den sich die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezieht, wurde im Juli 2014 veröffentlicht. Die Projektlaufzeit endet im Herbst 2015.

Weitere Informationen zum Projekt können unter folgendem Link eingesehen werden. http://www.uni-bielefeld.de/inklusion/projekt.html

Die Antwort der Bundesregierung und der dritte Zwischenbericht sind im Anhang beigefügt.

Anhang

1803101-1.pdfBiLieF_Dritter_Zwischenbericht.pdf