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Inklusive Bildung_Studie

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

"Inklusive Bildung: Schulgesetze auf dem Prüfstand" - Studie des DIM

Der rechtliche Rahmen für ein inklusives Bildungssystem ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. In vielen Ländern sind seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 Anpassungen des Landesschulrechts an die menschenrechtlichen Vorgaben vorgenommen wordehttp://www.institut-fuer-menschenrechte.de/service/glossar.html?tx_contagged%5Bsource%5D=default&tx_contagged%5Buid%5D=575&cHash=9f6ab04c1053b12cea608da57009fd48n.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIM) hat die Studie "Inklusive Bildung: Schulgesetze auf dem Prüfstand" (Autoren: Sven Mißling, Oliver Ückert) am 12.12.2014 veröffentlicht. Die Studie ermittelt anhand von zwölf ausgewählten menschenrechtlichen Kriterien den Umsetzungsstand der Vorgaben aus dem Recht auf inklusive Bildung im deutschen Schulrecht (Artikel 24 UN-BRK in Verbindung mit Artikel 13 UN-Sozialpakthttp://www.institut-fuer-menschenrechte.de/service/glossar.html?tx_contagged%5Bsource%5D=default&tx_contagged%5Buid%5D=536&cHash=ee11db4c44d92de58d2947b848b48c47). Sie untersucht den Stand der rechtlichen Rahmenbedingungen für die schulische Bildung und zeichnet die Entwicklungen auf der rechtlichen Ebene seit dem Inkrafttreten der UN-BRK in ihren wesentlichen Zügen nach. Stand ist die Rechtslage zum Stichtag 01.12.2013.

In der Zusammenfassung (S. 40 - 45) wird u. a. auf die Umsetzung des Vorrangs gemeinsamen Unterrichts, die institutionelle Voraussetzungen, die Schulentwicklungsplanung, den Anspruch auf angemessene Vorkehrungen, die Barrierefreiheit des Zugangs, die Unterrichtsgestaltung, die Weiterbildung der Pädagogen eingegangen.

Im Fazit wird u. a. festgestellt:

- Trotz erheblicher Anstrengungen erfüllt kein Land alle im Recht auf inklusive Bildung angelegten verbindlichen Kriterien.

- Der Umsetzungsstand bleibt hinter den Erwartungen, die man an die Implementierung dieses Menschenrechts fünf Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK für die Bundesrepublik Deutschland stellen darf, zurück.

- Es sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, bis die Rede davon sein kann, dass das deutsche Schulrecht – und zwar das gesetzliche wie das untergesetzliche – in allen Ländern die verbindlichen Vorgaben des Rechts auf inklusive Bildung hinreichend oder gar vollständig umsetzt und erfüllt.

Die Studie ist im Anhang beigefügt. Sie ist kostenlos und kann von der Homepage des DIM unter folgendem Link heruntergeladen werden.

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detailansicht.html?tx_commerce_pi1[showUid]=555&cHash=404460ed7a66891442c9baee2143826f

Anlage

Studie_Inklusive_Bildung_Schulgesetze_auf_dem_Pruefstand.pdf