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Aktuelles

23.05.13
Migrationssozialarbeit

Der Mediendienst Integration veröffentlicht ein Dossier zur Bundestagswahl

Zahlen und Fakten zu Wahlverhalten, politischen Einstellungen und der Repräsentanz in Parteien und Parlamenten belegen, dass die Gruppe der...

23.05.13
Migrationssozialarbeit

Der Mediendienst Integration veröffentlicht - im Zuge der Bundestagswahl 2013 - ein Dossier, welches Zahlen und Hintergrundinformationen zu Wählerinnen und Wählern mit Migrationshintergrund wiedergibt.

Zahlen und Fakten zu Wahlverhalten, politischen Einstellungen und der Repräsentanz in Parteien und Parlamenten belegen, dass die Gruppe der...

16.01.12 Alter: 1 Jahr(e)

Kindergeld für Kinder mit Behinderung

Kategorie: Menschen mit Behinderung

Von: Claudia Zinke

Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Bezug von Kindergeld eines über 27 Jahre alten Kindes mit Behinderung

 

Für behinderte Kinder wird über das 27. Lebensjahr hinaus Kindergeld bezahlt, wenn das behinderte Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Es besteht jedoch keine Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur über die Frage, ob nur die Behinderung oder auch die dadurch bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vor Vollendung des 27. Lebensjahres (bzw. 25. Lebensjahres) eingetreten sein muss. Die wohl herrschende Auffassung geht davon aus, dass allein die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres vorgelegen haben muss. Nach anderer

Auffassung muss auch die behinderungsbedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vor Vollendung der maßgeblichen Altersgrenze vorgelegen haben.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in seinem Urteil vom 9.06.2011 – III R 61/08- der herrschenden Meinung angeschlossen und entschieden, dass für den Bezug von Kindergeld eines über 27 (bei Behinderungseintritt nach dem 31. Dezember 2006: 25) Jahre alten behinderten Kindes nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des EStG nicht vorausgesetzt wird, dass neben der Behinderung auch die dadurch bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bereits vor Vollendung des 27. (bzw. 25.) Lebensjahres vorgelegen hat.

Die Links zu den Urteilen:

BFH - 9.6.2011, III R 61/08:

juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py

Vorinstanz FG Münster - 4 K 4381/05 Kg:

www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2008/4_K_4381_05_Kgurteil20080114.html