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Aktuelles

23.05.13
Migrationssozialarbeit

Der Mediendienst Integration veröffentlicht ein Dossier zur Bundestagswahl

Zahlen und Fakten zu Wahlverhalten, politischen Einstellungen und der Repräsentanz in Parteien und Parlamenten belegen, dass die Gruppe der...

23.05.13
Migrationssozialarbeit

Der Mediendienst Integration veröffentlicht - im Zuge der Bundestagswahl 2013 - ein Dossier, welches Zahlen und Hintergrundinformationen zu Wählerinnen und Wählern mit Migrationshintergrund wiedergibt.

Zahlen und Fakten zu Wahlverhalten, politischen Einstellungen und der Repräsentanz in Parteien und Parlamenten belegen, dass die Gruppe der...

29.03.10 Alter: 3 Jahr(e)

Paritätische Stellungnahme zum „Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten"

Kategorie: Suchthilfe, Straffälligen-/Opferhilfe, Stellungnahme

Von: Eberhard Ewers

Ende November 2009 hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf beschlossen, der zum Ziel hat, den Rauschgiftschmuggel in Vollzugsanstalten effektiver zu bekämpfen. Die Länder möchten den Handel mit Betäubungsmitteln in Vollzugsanstalten grundsätzlich als „besonders schwere Straftat“ normieren. Als Folge dieser Verschärfung würde der Strafrahmen zukünftig von einem bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe betragen und die bisherige Strafandrohung (max. 5 Jahre Freiheitsstrafe) deutlich übertreffen. Der Paritätische hat zu dem Gesetzentwurf eine Stellungnahme mit konstruktiven Vorschlägen erstellt, welche aus fachlicher Sicht dem existierenden Problem des Drogenkonsums und -handels in den Gefängnissen eher Rechnung tragen als die bloße Erweiterung des Strafrahmens.

 

In seiner Plenarsitzung am 27.11.2009 hat der Bundesrat einen durch das Land Nordrhein-Westfalen eingebrachten Gesetzentwurf beschlossen, der zum Ziel hat, den Rauschgiftschmuggel in Vollzugsanstalten effektiver zu bekämpfen (Bundesrat Drucksache 734/09). Die Länder möchten den Handel mit Betäubungsmitteln in Vollzugsanstalten grundsätzlich als „besonders schwere Straftat“ normieren. Als Folge dieser Verschärfung würde der Strafrahmen zukünftig von 1 bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe betragen und die bisherige Strafandrohung (von Geldstrafe bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe) deutlich übertreffen.

Nach Ansicht des Bundesrates gefährdet der Handel mit Rauschgift die Sicherheit und Ordnung in den Anstalten in schwerwiegendem Maße und fördert weitere Straftaten. Die aufwändigen und kostenintensiven Therapiemaßnahmen würden konterkariert; zudem bestehe die Gefahr, dass weitere Personen in die Abhängigkeit getrieben werden. Auch sei die erzieherische Funktion des Jugendarrests nicht zu gewährleisten.

Der PARITÄTISCHE sieht viele in der Begründung zum Gesetzentwurf dargestellten Probleme ähnlich, allerdings sind die Schlussfolgerungen und Lösungsvorschläge andere:

Alleinige Strafverschärfungen sind unseres Erachtens keine geeignete Möglichkeit, um die Reduzierung von Drogenhandel und -konsum in den Haftanstalten erreichen zu können. Das Problem des offensichtlich nicht kontrollierbaren Einschleusens von Drogen und deren Handel in den Gefängnissen darf nicht einseitig auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden. Menschen, die aufgrund ihrer körperlichen und seelischen Abhängigkeit im Gefängnis weiter illegale Substanzen konsumieren und sich diese auf illegale Weise beschaffen, bedürfen einer sinnvollen Hilfestellung, ihre Suchtmittelabhängigkeit zu überwinden. Dieses Ziel kann nur durch frühzeitig einsetzende Hilfeangebote und eine verbesserte gesundheitliche Versorgung erreicht werden. Diese Angebote müssen den Betroffenen Wege aus ihrer Suchtmittelabhängigkeit ermöglichen und Ihnen Perspektiven für die Zeit nach der Haftentlassung aufzeigen.

Die Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch den Bundestag würde die Situation in den Gefängnissen aus den genannten Gründen nicht verbessern und den Drogenkonsum und -handel weder langfristig noch erfolgreich bekämpfen. Der PARITÄTISCHE spricht sich daher gegen die Verabschiedung des vorliegenden Gesetzesentwurfes und für die Einführung der in der Stellungnahme beschriebenen Hilfsmaßnahmen aus.

Sie finden die Stellungnahme als Anhang.