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Der vorgelegte Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums zur rechtmäßigen Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PIDV) wird parteiübergreifend kritisiert. Der Bundestag hatte im vergangenen Jahr der begrenzten Freigabe von Embryonen-Gentests zugestimmt. Die PID ermöglicht es, schwere Erbkrankheiten und Chromosomenanomalien an künstlich erzeugten Embryonen noch vor deren Implantation zu erkennen. Dadurch können bereits vor Einleitung einer Schwangerschaft Fehl- und Totgeburten und die Weitergabe von besonders schweren Erkrankungen an das zukünftige Kind verhindert sowie schwere Belastungen, insbesondere von den betroffenen Frauen, aber auch den Familien insgesamt, abgewendet werden. Das PID-Gesetz wurde am 08. Dezember 2011 verabschiedet. Das Präimplantationsdiagnosegesetz sieht vor, dass eine PID grundsätzlich verboten ist, sofern nicht bestimmte Bedingungen vorliegen.
Der nun vorgelegte Entwurf der Rechtsverordnung regelt u. a.:
Voraussetzungen und Anforderungen für die Zulassung von Zentren,
Qualifikation der Ärzte/ Ärztinnen
,
Anforderungen an die Ethikkommission,
Anforderungen an Dokumentation und Meldeverfahren.
Die kritischen Stimmen befassen sich vorrangig mit der Frage der Ausweitung der PID im Rahmen der Verordnung. Die Verordnung müsse eine willkürliche Anwendung und Ausdehnung der PID verhindern, denn das Embryonenschutzgesetz sehe nur in definierten Ausnahmefällen einen vorgeburtlichen Gentest vor.
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), sagte der Zeitung "Die Welt", die Verordnung sei "so formuliert, dass letztlich alle PIDs durchgeführt werden können, die nur verlangt werden". So sei schon in der Überschrift des Entwurfs von der "rechtmäßigen Durchführung der PID" die Rede. "Das Gesetz aber kennt diese rechtmäßige Durchführung nicht, sondern bestimmt ein Verbot der PID und dann einige Ausnahmen, in denen sie nicht strafbar ist. Davon weicht dieser Entwurf ab.
Gegen die PID als Standardverfahren äußerte sich auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung. Die Lebenshilfe kritisiert, dass der Verordnungsentwurf die Zahl der reproduktionsmedizinischen Zentren, an denen die PID durchgeführt werden kann, nicht begrenzt ist. Ferner hält es die Lebenshilfe für problematisch, dass der Verordnungsentwurf kaum Spielraum für die bewertenden Ethikkommissionen lässt, die Vornahme einer PID abzulehnen.
Der Vorsitzende der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery betonte, dass "wir Ärzte werden Verantwortung übernehmen, dass dieses Verfahren unter kontrollierten Bedingungen und nur bei vorheriger fachkundiger Beratung angewendet wird." Die PID müsse auf wenige und ganz bestimmte Indikationen begrenzt werden, so der Vorsitzende.