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Positionierung zur Verbesserung der Selbsthilfeförderung gemäß § 20c SGB V

Fachinfo
Erstellt von Wolfgang Busse

Der Paritätische Gesamtverband spricht sich für eine Verbesserung der Selbsthilfeförderung durch die GKV aus.

Die Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe auf der Bundes-, Landes- und kommunalen Ebene ist seit 2008 eine Pflichtaufgabe der gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 20 c SGB V. Die mehrjährige Praxis zeigt jedoch, dass mit der derzeitigen Förderung von 64 Cent pro Versicherter/m (2015) die Selbsthilfe auf allen Förderebenen stark unterfinanziert ist.

Deshalb spricht sich der Paritätische Gesamtverband für eine Verbesserung der Selbsthilfeförderung aus indem

      1. der gesetzliche Förderbetrag pro Versicherter/m nach § 20 c SGB V und
      2. der Anteil der Pauschalförderung auf allen Förderebenen erhöht werden.

Mit diesen Zielen unterstützt der Paritätische die gemeinsame Initiativen der drei weiteren maßgeblichen Spitzenorganisationen zur Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe (BAG-Selbsthilfe, DAG-SHG, DHS) zur Reform der Selbsthilfeförderung gemäß § 20 c SGB V.