Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke "Tätigkeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im...
Wie das BMBF über eine Pressemitteilung bekanntgab, soll das Programm "Lernen vor Ort", was gemeinsam von Stiftungen und dem BMBF getragen wird, nun...
Mit dem Gesetz werden rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung eines pauschalierenden und leistungsorientierten Entgeltsystems für die voll- und teilstationären Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen neu gesetzt .
Ebenfalls im Gesetz aufgenommen wurden Regelungen für die Krankenhausfinanzierung für die Jahre 2012 - 1014. Zu diesen Regelungen gehören die Tarifausgleichsrate, die Festlegungen zur Ermittlung eines Orientierungswertes, Mehrbedarfszuschläge sowie die Beauftragung der Selbstverwaltungspartner für einen gemeinsamen Forschungsauftrag zur Leistungsentwicklung.
Darüber hinaus wird durch die Änderungen im § 64 b SGB V die Erprobung neuer Formen der Leistungserbringung, wie die psychiatrische Behandlung im häuslichen Umfeld - Home Treatment, möglich.
Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 35 am 25. 07.2012 veröffentlicht.