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22.08.12 Alter: 302 Tag(e)

Psychiatrie-Entgeltgesetz

Kategorie: Krankenhäuser, Psychiatrie

Von: Claudia Zinke

Am 1. August 2012 trat das Psychiatrie-Entgeltgesetz in Kraft.

 

Mit dem Gesetz werden rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung eines pauschalierenden und leistungsorientierten Entgeltsystems für die voll- und teilstationären Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen neu gesetzt .

Ebenfalls im Gesetz aufgenommen wurden Regelungen für die Krankenhausfinanzierung für die Jahre 2012 - 1014. Zu diesen Regelungen gehören die Tarifausgleichsrate, die Festlegungen zur Ermittlung eines Orientierungswertes, Mehrbedarfszuschläge sowie die Beauftragung der Selbstverwaltungspartner für einen gemeinsamen Forschungsauftrag zur Leistungsentwicklung.

Darüber hinaus wird durch die Änderungen im § 64 b SGB V die Erprobung neuer Formen der Leistungserbringung, wie die psychiatrische Behandlung im häuslichen Umfeld - Home Treatment, möglich.

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 35 am 25. 07.2012 veröffentlicht.